Justiz: „Ugah, Ugah“-Affenlaut ist „fundamental herabwürdigend“
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kündigung eines Beschwerdeführers im Betriebsrat bestätigt, der einen dunkelhäutigen Kollegen mit „Ugah, Ugah“ angesprochen hatte. Das sei „fundamental herabwürdigend“, betonten die Karlsruher Richter.
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