Symbolbild / Photo: DPA (dpa)
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Eine Muslimin in Österreich ist während eines Bewerbungsgesprächs gedrängt worden, ihr Kopftuch abzunehmen. Nun wurde ihr ein Schadenersatz von 2.000 Euro zugesprochen, wie der Klagsverband am Montag in einer Pressemitteilung auf der Verbandsseite mitteilte. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil in zweiter Instanz. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

„Wiederholte und aufdringliche Fragen nach dem Kopftuch haben in einem Bewerbungsverfahren nichts zu suchen. Das Gericht stellt klar, dass es sich dabei um eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion handeln kann“, so Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband. Im Bewerbungsgespräch sei die Muslimin „in diskriminierender Weise immer wieder auf ihr Kopftuch angesprochen“ und gedrängt worden, „es doch abzulegen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die damals 19-Jährige hatte sich um eine Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin beworben und war abgelehnt worden. „Anstatt auf meine Fähigkeiten oder meine Erfahrung zu schauen, drehte sich das Bewerbungsgespräch um mein Kopftuch", berichtete die Betroffene. Das habe sie eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

TRT Deutsch