Stück für Stück gelangen neue Details zum Fall Jeffrey Epstein an eine zunehmend alarmierte Öffentlichkeit – nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Europa. Was zunächst wie der Skandal eines einzelnen Sexualstraftäters erschien, hat sich längst als strukturelles Versagen von Institutionen, Kontrollmechanismen und möglicherweise auch von gesellschaftlichen Eliten erwiesen. Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr nur, wie ein einzelner Mann über Jahre hinweg ein System sexueller Ausbeutung betreiben konnte. Entscheidend ist vielmehr, warum staatliche Behörden trotz früher Hinweise nicht einschritten – und welche Netzwerke ihn über Jahre hinweg schützten oder zumindest nicht stoppten.
Seriöse Analysen beginnen mit den Opfern. Nach US-Angaben könnten bis zu 1000 minderjährige Mädchen und junge Frauen von Epsteins Netzwerk betroffen gewesen sein. Bereits 1996 erstattete Maria Farmer Anzeige beim FBI. Konsequenzen blieben jedoch über Jahre aus. Erst durch Zivilklagen, investigative Medienberichte und das beharrliche Auftreten von Betroffenen wie Virginia Giuffre wurde das Ausmaß der Strukturen öffentlich sichtbar. Mit der Veröffentlichung gerichtlicher Unterlagen im Jahr 2019 wurde endgültig klar, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelte.
Neben Epstein spielte Ghislaine Maxwell eine zentrale Rolle. Als Tochter des Medienunternehmers Robert Maxwell verfügte sie über weitreichende Kontakte in politische und wirtschaftliche Kreise. 2022 wurde sie zu 20 Jahren Haft verurteilt. Doch die strafrechtliche Verantwortung einzelner Akteure beantwortet nicht die strukturelle Frage: Wie konnte ein solches System über Jahrzehnte im Umfeld globaler Eliten existieren?
Über 40 Konten in Deutschland
Genau hier beginnt auch die europäische Dimension – und damit die deutsche. Der Fall Epstein ist nicht ausschließlich ein amerikanisches Problem. Finanzstrukturen, internationale Geschäftsbeziehungen und globale Netzwerke spielten eine zentrale Rolle. So wurde bekannt, dass die Deutsche Bank Epstein im August 2013 als Kunden aufnahm – zu einem Zeitpunkt, zu dem seine Vorverurteilung wegen Sexualdelikten bereits öffentlich bekannt war. Nach Angaben der Bank wurde die Geschäftsbeziehung im Dezember 2018 beendet. Zwischenzeitlich soll Epstein mehr als 40 Konten bei der Deutschen Bank geführt und einen erheblichen Teil seines Vermögens dort verwahrt haben.
Die Deutsche Bank hat diese Geschäftsbeziehung später ausdrücklich als Fehler bezeichnet. Man habe „aus diesem Fehler gelernt“, hieß es mehrfach. Nach Epsteins Verhaftung im Jahr 2019 habe das Institut die zuständigen Behörden informiert und die internen Kontrollmechanismen verschärft. Gleichwohl bleibt die Frage, wie es möglich war, dass ein bereits verurteilter Sexualstraftäter über Jahre hinweg Geschäftsbeziehungen mit einer der größten deutschen Banken unterhalten konnte – trotz der öffentlichen Vorgeschichte.
Hier geht es nicht um pauschale Schuldzuweisungen, sondern um systemische Verantwortung. Banken unterliegen strengen Prüf- und Compliancepflichten, insbesondere im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Reputationsrisiken. Wenn ein international bekannter Straftäter dennoch als Kunde geführt wird, wirft das Fragen zur Risikobewertung und zu internen Kontrollmechanismen auf.
Mehr als nur Bankkontakte?
Darüber hinaus stellen sich weitergehende Fragen: Gab es neben den bekannten Finanzbeziehungen weitere Berührungspunkte zwischen deutschen Institutionen oder Persönlichkeiten und dem Epstein-Netzwerk? Wurden mögliche Hinweise ausreichend geprüft? Gibt es Aufklärungsbedarf über das hinaus, was bislang öffentlich bekannt ist?
Konkrete Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten deutscher Amtsträger liegen derzeit nicht vor. Gerade deshalb ist Präzision entscheidend. Doch Transparenz ist keine Vorverurteilung, sondern ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Wenn internationale Finanzstrukturen Teil eines globalen Missbrauchssystems waren, darf Aufklärung nicht an nationalen Grenzen enden.
Kindesmissbrauch – unabhängig vom Tatort – darf kein Tabu bleiben. Sollten belastbare Hinweise auf weitergehende Verbindungen nach Deutschland existieren, müssten diese lückenlos untersucht werden. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Bundestag wäre in einem solchen Fall kein Instrument politischer Dramatisierung, sondern ein rechtsstaatliches Mittel zur institutionellen Selbstprüfung und Prävention.
Der Fall Epstein ist damit weit mehr als ein Kriminalfall. Er ist ein Test für demokratische Institutionen – in den USA ebenso wie in Europa. Er zeigt, wie verletzlich Kontrollmechanismen werden können, wenn Macht, Geld und gesellschaftlicher Status aufeinandertreffen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob einzelne Täter verurteilt wurden. Die entscheidende Frage lautet, ob die strukturellen Bedingungen, die ein solches Netzwerk ermöglicht haben, vollständig aufgearbeitet werden – international und gegebenenfalls auch in Deutschland. Nur dann wird aus einem Skandal eine Lehre.















