Ein US-Einwanderungsgericht hat das Abschiebeverfahren gegen die türkische Doktorandin Rümeysa Öztürk eingestellt, die nach einem Meinungsbeitrag zum Gaza-Krieg wochenlang in Abschiebehaft gesessen hatte. Das US-Heimatschutzministerium habe nicht nachweisen können, dass Öztürk ausreisepflichtig sei, teilten ihre Anwälte am Montag (Ortszeit) in einem Schreiben an ein Bundesberufungsgericht mit.
Das Gericht hat das Verfahren demnach bereits am 29. Januar eingestellt. Die Behörde habe aber noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Auslöser der international umstrittenen Festnahme war ein Meinungsbeitrag in der Campuszeitung der Tufts University im US-Bundesstaat Massachusetts, den Öztürk 2024 mitverfasst hatte. Darin hatte die Doktorandin Israels Handlungen in Gaza als „Völkermord“ bezeichnet.
Rümeysa Öztürk, die im Bereich Kinder- und Entwicklungsforschung an der Tufts-Universität promoviert, wurde am 25. März von maskierten Beamten der US-Einwanderungsbehörde ICE vor ihrer Wohnung in Somerville bei Boston festgenommen und in Handschellen abgeführt. Der Vorgang löste weltweit Entsetzen aus.
In Aufnahmen einer Überwachungskamera war zu sehen, wie sich mehrere Männer in dunkler Zivilkleidung, teilweise mit Hoodies, der Frau genähert hatten, die auf dem Weg zu einem Ramadan-Fastenbrechen war. Die sichtlich verängstigte Frau wird dabei umringt und dann abgeführt. Die Justizministerin von Massachusetts, Andrea Joy Campbell, hatte die Bilder von der Festnahme als verstörend bezeichnet.
Öztürk besitzt ein gültiges US-Visum.
Festnahme löste landesweite Empörung aus
„Heute atme ich erleichtert auf“, sagte Öztürk laut der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die sie juristisch unterstützt. Ihr Fall könne anderen Hoffnung geben, die Unrecht durch die US-Regierung erfahren hätten.
Der Fall reiht sich ein in mehrere Verfahren gegen internationale Studierende, die wegen pro-palästinensischer Proteste ins Visier der US-Behörden gerieten. Die US-Regierung hatte Öztürk vorgeworfen, sich für die palästinensische Widerstandsorganisation Hamas eingesetzt zu haben. Ihre Anwälte wiesen dies zurück und erklärten, die Rechtsauffassung der Regierung ermögliche es, Nicht-US-Bürger „aus Vergeltung für ihre Meinungsäußerungen monatelang zu inhaftieren“, solange Abschiebeverfahren eingeleitet würden.


















