Symbolbild: Justitia (dpa)
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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin hat ein ehemaliger NPD-Funktionär auch fünf Jahre nach seinem Parteiaustritt kein Anrecht auf einen Waffenschein. Der Mann habe sich weiterhin in rechtsextremen Vereinigungen engagiert und sich nicht vom Rechtsextremismus distanziert, teilte das Gericht am Dienstag mit. Deshalb gelte er im Sinne des Waffenrechts als unzuverlässig. Die untere Waffenbehörde des zuständigen Landkreises müsse ihm deshalb keinen Waffenschein erteilen und ihm seinen Jagdschein nicht zurückgeben.

Der Landkreis hatte ein Gewehr, Munition und den Jagdschein eingezogen, nachdem er vom Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns über die politische Tätigkeit des Manns informiert worden war, der unter anderem Mitglied des Kreistags war. Dagegen klagte der Mann. Anfang 2015 schied er aus der NPD aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AFP