Das Bundeskanzleramt muss den Entwurf der „Zeitenwende“-Rede des früheren Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) nicht zugänglich machen. Das folgt aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Richter bestätigten das Urteil aus der früheren Instanz und wiesen die Berufung des Klägers zurück, wie das OVG mitteilte. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Dem Kläger geht es um Zugang zu Dokumenten des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit der „Zeitenwende“-Rede des damaligen Bundeskanzlers am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. In der Rede hatte Scholz einen Richtungswechsel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Modernisierung der Bundeswehr angekündigt.
Der Kläger hatte um Übermittlung des Redeentwurfs und von drei Leitungsvorlagen gebeten, die von Fachreferaten des Kanzleramtes erarbeitet worden waren. Darin ging es etwa um die Mittelausstattung im Verteidigungs- und den Investitionsbedarf im Rüstungsbereich.
Kanzleramt lehnte den Antrag ab
Das Bundeskanzleramt hatte den Antrag im April 2022 abgelehnt, weil das Bekanntwerden entsprechender Informationen unter anderem nachteilige Auswirkungen auf Belange der Bundeswehr und die öffentliche Sicherheit haben könne.
Der Kläger scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte das Urteil. Es wies zur Begründung auf den Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung hin. Zu diesem Kernbereich gehöre auch der betreffende Redeentwurf.
Die Richter waren außerdem überzeugt, dass die Leitungsvorlagen zu Recht als Verschlusssachen eingestuft wurden. Sie teilten die Einschätzung, dass das Bekanntwerden der darin enthaltenen Informationen Nachteile für die Interessen des Bundes befürchten lasse.























