Der französische Staatsrat hat das umstrittene staatliche Verbot des traditionellen Kleidungsstücks Abaya an Schulen als rechtmäßig bestätigt. / Photo: AFP (AFP)
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Das oberste Verwaltungsgericht (Staatsrat) in Frankreich hat das umstrittene Abaya-Verbot an Schulen als rechtmäßig bestätigt. Damit wurde die Berufung zurückgewiesen, die die Bildungsorganisationen Sud Education Paris, La Voix Lyceenne und Le Poing Leve Lycee vergangene Woche eingelegt hatten.

Abayas sind traditionell von Frauen in islamischen Ländern getragene knöchellange Gewänder. Der Kultusminister hatte zu Beginn des Schuljahres neben den Abayas auch das Tragen des entsprechenden Überwurfs für Männer, des Qamis, verboten. Er beruft sich dabei auf das Verbot sichtbarer religiöser Symbole an französischen Schulen.

Staatsrat lehnte Eilantrag gegen umstrittenes Verbot bereits ab

Vincent Brengarth, Anwalt der Aktion für muslimische Rechte (ADM), hatte Ende August beim Staatsrat einen Eilantrag gegen das Verbot eingereicht. Die ADM wirft der französischen Regierung vor, mehrere Grundfreiheiten zu verletzen – darunter das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Religionsfreiheit und das Recht auf Bildung.

Das Verwaltungsgericht wies die Berufung der ADM jedoch am 7. September mit der Begründung zurück, dass das Verbot diese Freiheiten „nicht schwerwiegend und nicht offensichtlich“ verletze. Das Gericht war der Ansicht, dass das vermehrte Tragen von Abayas und Qamis an Schulen einen religiösen Hintergrund habe.

Kritik an „Anti-Islam-Kurs“ der Regierung

Das Abaya-Verbot hat eine Welle der Kritik ausgelöst. Der französischen Regierung wird vorgeworfen, Muslime durch Äußerungen und politische Maßnahmen ins Visier zu nehmen. Dazu gehören Razzien in Moscheen und Wohltätigkeitsstiftungen sowie ein „Anti-Separatismus-Gesetz“, das der muslimischen Gemeinschaft in Frankreich weitreichende Einschränkungen auferlegt.

TRT Deutsch