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Doch noch in den Bundestag? BSW hofft auf Karlsruhe
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar 2025. Doch ein Wahlprüfungsverfahren lief ins Leere. Letzte Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.
Doch noch in den Bundestag? BSW hofft auf Karlsruhe
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht spricht im März 2025 am Rednerpult des Deutschen Bundestags. / Foto: Michael Kappeler/dpa / DPA
vor 4 Stunden

Das Bündnis Sahra Wagenknecht macht Ernst mit der angekündigten Beschwerde vor dem Verfassungsgericht gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2025. „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis freimacht“, sagte Parteigründerin Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur.

Knapp gescheitert

Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich im Parlament sitzen müsste. In dem Fall wären die Mandate anders verteilt worden. Die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätte keine eigene Mehrheit gehabt.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersuchte die Einsprüche des BSW monatelang und arbeitete nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durch. Letztlich hielt eine Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet. Das Parlament lehnte eine Neuauszählung ab. Das BSW hat nun nach eigenen Angaben bis zum 19. Februar Zeit, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen. Heute Mittag (12.00 Uhr) will die Partei die Details vorstellen.

„Einer Bananenrepublik würdig“

Wagenknecht unterstellte den übrigen Parteien, dass sie eine Neuauszählung aus Eigeninteresse verhindern wollten. „Die Wahlprüfung des Bundestags war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre“, meinte Wagenknecht. „Da wurde nichts wirklich geprüft.“

Der BSW-Vorsitzende Fabio De Masi sagte, „statistische Anomalien“ seien nicht aufgeklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht habe 1991 bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern nachgezählt werden müsse. „Wir hoffen daher, dass Karlsruhe seiner Linie treu bleibt“, sagte De Masi.

Mögliche Folgen weitreichend

Das BSW hofft, nach einer erfolgreichen Klage doch noch in den jetzigen Bundestag einzuziehen. Die Folgen wären weitreichend: Merz müsste womöglich einen weiteren Koalitionspartner suchen. Auch eine Neuwahl wäre denkbar.

Für die erst 2024 gegründete Wagenknecht-Partei steht ebenfalls viel auf dem Spiel. Zuletzt gab es vor allem interne Streitigkeiten, Aus- und Rücktritte. In Brandenburg scheiterte daran die Koalition des BSW mit der SPD. Bundesweit erreicht die Partei in Umfragen nur noch drei bis vier Prozent und hätte wohl im Fall von Neuwahlen keine Chance.

Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden.

QUELLE:dpa