Türkische Küstenwachen patrouilliert in der Nähe der Kardak-Inseln (AA)
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Auf den Inseln, die nach dem Lausanner Friedensvertrag als „entmilitarisiert“ eingestuft sind, sind die schon seit längerer Zeit laufenden Aktivitäten Griechenlands unübersehbar. So begann Griechenland schon in den 1960er Jahren mit selbigen auf den Inseln. Durch die Bewaffnung der Inseln und den Bau militärischer Anlagen verwandelte Griechenland die gesamte Region in eine Art Militärbasis. Zu den besagten Aktivitäten Griechenlands gehören hier die Entsendung von Soldaten, der Aufbau eines Waffenarsenals, die Stationierung von Panzern und ähnlichen Kriegsfahrzeugen sowie der Bau von Flughäfen auf zwei der Inseln.

Was genau geschieht auf den Inseln?

Zunächst einmal wird deutlich, dass diese Handlungen, die aktuell eine gewisse Sättigung erreicht haben, für eine feindselige Politik gegenüber der Türkei stehen und gegen das einschlägige Völkerrecht verstoßen. Tatsächlich kann die aktuelle Situation, mit der schweren Bewaffnung besagter Inseln, die zwischen den beiden Ländern liegen, nicht anders als das Resultat einer feindlichen Einstellung gegenüber der Türkei verstanden werden. Gleichzeitig ist es ebenso offensichtlich, dass die türkische Politik im östlichen Mittelmeerraum und auf Zypern im Rahmen ihres „Blaue Heimat“-Verständnisses dem Gegenüber wohl schwer im Magen liegt. In diesem Sinne bedroht die aktuelle Situation auch die nationale Sicherheit der Türkei.

Status der Inseln gemäß Lausanne und Paris

Der Friedensvertrag von Lausanne als eines der Gründungsdokumente der Türkei regelt den rechtlichen Status der Inseln eindeutig. Bei einer näheren Betrachtung des Friedensvertrags von Lausanne sticht die wichtigste Regelung im Kontext der Inseln deutlich hervor, wonach die Inseln einen entmilitarisierten Status haben. Die Artikel 4, 12 und 16 des Vertrags regeln unmissverständlich, dass auf den Inseln außer dem Vollzug polizeilicher Aufgaben keine militärischen Aktivitäten durchgeführt werden dürfen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die bis dahin unter italienischer Hoheit stehenden Inseln mit den Beschlüssen der Pariser Friedenskonferenz von 1946 und dem Pariser Friedensvertrag von 1947 an Griechenland übertragen. Hier wurde ebenfalls Bezug auf den Friedensvertrag von Lausanne genommen. Insofern ist auch Artikel 14 des Pariser Friedensvertrags im Hinblick auf den entmilitarisierten Status der Inseln eindeutig. An dieser Stelle sei ein kleiner Einschub gestattet: Die Zahl zwölf im Zusammenhang mit den Ägäischen Inseln ist symbolisch zu verstehen, denn in der Region gibt es mehr als zwölf Inseln sowie Eilande und Felserhebungen. Mit dem Vertrag von Lausanne im Jahr 1912 fielen die zwölf Inseln unter die Souveränität Italiens. Dieser Zustand wurde auch im 15. Artikel des Lausanner Friedensvertrags von 1923 bestätigt. Dahingehend gingen die Inseln mit dem Pariser Friedensvertrag von 1947, an dem die Türkei nicht beteiligt war, ohne die für die Änderung von geltenden völkerrechtlichen Verträgen notwendige Einstimmigkeits- oder Zweidrittelmehrheitsregelung an Griechenland über. Diese Übergabe an Griechenland im Jahr 1947 ist eine Causa, die gesondert erörtert werden muss.

Der entmilitarisierte Status der Inseln bleibt davon unberührt, und so verletzt Griechenland die völkerrechtlichen Regelungen sowohl des Lausanner Friedensvertrags als auch des Pariser Friedensvertrags. Folgerichtig unterstreicht das türkische Außenministerium immer wieder den entmilitarisierten Status der Inseln.

Rechtswidrige Thesen Griechenlands

Griechenland gibt offen zu, dass es die Inseln militärisch aufrüstet. Es hat sich sogar bemüht, eine sogenannte juristische Rechtfertigung für diese Handlungen zu formulieren. Griechenland rechtfertigt die Militarisierung der Inseln mit der Montreux-Konvention von 1936. Dort wurde klar geregelt, dass die Meerengen mit Rücksicht auf die rationalen und realistischen Sicherheitsbedenken der Türkei militärisch gesichert werden dürfen. Diese Befugnis für die Türkei entspringt dem Abkommen. Griechenland hingegen vertritt die These, dass die Inseln als Reaktion auf die Militarisierung der Meerengen aufgerüstet werden durften. Da es im Montreux-Abkommen keinen solchen Artikel gibt, verstößt diese These gegen internationales Recht und steht zugleich für einen sehr großen Fehler in Bezug auf die Auslegung dieser Verträge. Abgesehen davon, dass Griechenland das Völkerrecht in dieser Frage nicht anerkennt, äußert es auch seit 1993 Vorbehalte zur Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs, der die Inseln seiner Gerichtsbarkeit unterstellt hat.

Juristische Schritte der Türkei

Die Türkei verfolgt die rechtswidrigen Entwicklungen auf den Inseln seit den 1960er Jahren akribisch. Die Sichtweise der Türkei zu diesem Thema deckt sich auch mit dem einschlägigen Völkerrecht. So fasst sie den Status der Inseln mit Bezug auf die Friedensverträge von Lausanne und Paris unter dem Oberbegriff „entmilitarisierter Status“ zusammen.

Obwohl die Türkei wiederholt versucht hat, das Problem durch Verhandlungen mit Griechenland friedlich und konstruktiv zu lösen, erschöpfte sich die Haltung der griechischen Seite darin, die Verhandlungen auszusetzen. Entsprechend brachte die Türkei ihre gerechte Sache und friedliche Politik in dieser Angelegenheit vor die Vereinten Nationen.

Obwohl die Militarisierung der Inseln als Sicherheitsbedrohung direkt gegen die Türkei gerichtet ist, wird darüber hinaus auch der Wille der Vertragsstaaten, der im Lausanner Friedensvertrag und im Pariser Friedensvertrag zum Ausdruck kommt, von Griechenland verletzt. Insofern erfordert das Thema ebenso eine Reaktion dieser Staaten, um den regionalen Frieden zu stabilisieren und dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen.

Das Verteidigungsministerium der Republik Türkei hat im Jahr 2021mit militärischen See- und Luftfahrzeugen 229 Verstöße auf den Inseln festgestellt. Alle Arten von aggressiven und provokativen Handlungen Griechenlands, die gegen den rechtlichen Status verstoßen, werden minutiös und akribisch verfolgt. Diese konstruktive Haltung der Türkei für den Fortbestand der Stabilität in der Region macht diese ebenso zum Garanten des Friedens für das türkische und griechische Volk.

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