Mindestlohn-Anhebung in vier Schritten auf 10,45 Euro festgelegt
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis Mitte 2022 in vier Halbjahresschritten auf 10,45 Euro steigen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung kommt im Januar 2021 eine Erhöhung um 15 Cent – damit bleibt sie hinter der Entwicklung der Tariflöhne zurück.
Symbolbild: Mindestlohn-Anhebung in vier Schritten auf 10,45 Euro  (DPA)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). In vier Halbjahresschritten steigt der Mindestlohn von 9,35 Euro ab 1. Januar 2021 um 15 Cent, 10 Cent, 22 Cent und 63 Cent. Insgesamt bringt dies Arbeitnehmern Lohnerhöhungen von über 1,3 Milliarden Euro. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften von Ende Juni umgesetzt. Die Corona-Pandemie bleibt auch hier nicht ohne Folgen. Die Erhöhungen 2021 bleiben hinter der Entwicklung der Tariflöhne zurück, die für die Kommission maßgeblich sein sollen. Dies soll den „wirtschaftlichen Unsicherheiten“ durch die Corona-Pandemie Rechnung tragen. 2022 fallen die Erhöhungen dafür stärker aus. Auf den gesamten Zeitraum von zwei Jahren bezogen steigt der Mindestlohn laut Verordnung um 5,26 Prozent und damit geringfügig stärker als bei einer strikten Orientierung an den Tariflöhnen.

Reuters