Geplante Wohngeldreform soll Geringverdiener entlasten
Bauministerin Geywitz will das Wohngeld reformieren. Dadurch sollen mehr Menschen antragsberechtigt sein sowie im Schnitt mehr Geld erhalten. Zudem soll die Digitalisierung ausgebaut und der Antragsprozess verschlankt werden.
Symbolbild (DPA)

Künftig sollen mehr Haushalte wie heute durch Wohngeld unterstützt und die Leistungen angehoben werden. Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesbauministerium führt die Reform zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um 190 Euro pro Monat. Das Wohngeld würde damit im Durchschnitt auf 370 Euro pro Monat steigen, heißt es in dem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamt erhalten Wohngeld-Haushalte derzeit im Durchschnitt 177 Euro.

Wohngeldreform soll kommendes Jahres in Kraft treten

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte angekündigt, sie wollen den Gesetzentwurf nach Möglichkeit noch im September zur Beratung ins Kabinett bringen. Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Statt bisher rund 600.000 Haushalte sollen künftig rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen können, deren Einkünfte in etwa auf der Höhe eines Mindestlohn-Einkommens liegen. Haushalte in diesem niedrigen Einkommensbereich müssen laut Gesetzentwurf bis zu 50 Prozent ihrer Einkünfte für das Wohnen ausgeben. Dieser Anteil solle für die Betroffenen auf 40 Prozent sinken, heißt es in dem Entwurf. Als neues Element wird ein dauerhafter Zuschlag auf das Wohngeld durch eine Heizkostenkomponente eingeführt. Im Durchschnitt führt das dem Gesetzentwurf zufolge zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro pro Quadratmeter. Bisher werden Heizkosten nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Zuschlags wurde eine Verdopplung der Heizkosten seit 2020 angenommen. Außerdem gibt es als Klimakomponente einen pauschalen Zuschlag für höhere Mieten in energetisch sanierten Gebäuden.

Abbau von Bürokratie zur schnelleren Bearbeitung

Vorgesehen sind auch Verwaltungsvereinfachungen. So wird beispielsweise eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes ermöglicht, wenn es voraussichtlich gewährt werden wird, die Bearbeitung aber Zeit beansprucht. Wegen der weiter steigenden Energiekosten unterstützt der Bund Wohngeld-Empfängerinnen und -empfänger im beginnenden Winter dieses Jahres zudem mit einem zweiten Heizkostenzuschuss. Mit 415 Euro für einen Alleinstehenden fällt er höher aus als der erste Zuschuss von 270 Euro, der bereits ausgezahlt wurde. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Darauf hatte sich die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets verständigt. Auch ein Teil der Studierenden und Auszubildenden sollen, wie schon beim ersten Mal, den Heizkostenzuschuss erhalten.

epd