Saarland: Gericht kippt Urteil zu Ausgangsbeschränkungen
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat geurteilt, dass Ausgangsbeschränkungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise gelockert werden müssen. Ministerpräsident Tobias Hans rief trotzdem dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Saarland, Tholey: Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans steht mit der Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) im Gemeindezentrum vor einem Karton voller Mund-Nase-Schutzmasken. (DPA)

Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs am Dienstag sofort gelockert werden.

Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter. Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.
Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich „in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung“, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.
Ministerpräsident Tobias Hans appellierte trotzdem an die Bürger, weiter Abstand zu halten. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei zu akzeptieren, sagte Hans in einer Videobotschaft auf Facebook. „Dennoch empfehle ich Ihnen: Versuchen Sie Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes, wenn es irgendwie möglich ist, zu vermeiden.“
Dies gelte auch für Familienmitglieder, die nicht im eigenen Hausstand wohnten: „Ich bin selbst Vater von zwei kleinen Kindern und ich weiß, wie schwierig das ist, wie hart das ist, gerade jetzt seine Allerliebsten nicht zu sehen“, sagte Hans. Er wisse aber auch, das es mit kleinen Kindern „fast unmöglich ist, den Abstand von zwei Metern im Haus einzuhalten, wenn Verwandte zu Besuch sind“.
Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.
Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland „geboten“ gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 – Lv 7/20), hieß es vom Gericht.

DPA