EGMR: Häftlinge haben Recht auf Speisen nach islamischen Vorschriften
Häftlinge haben Anspruch auf Speisen, die nach islamischen Vorschriften zubereitet worden sind. Das hat der EGMR im Fall eines Moldawiers entschieden, dem dieses Recht in einem rumänischen Gefängnis verweigert worden war.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (DPA)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag Rumänien wegen Verletzung der Religionsfreiheit verurteilt. Es ging um einen Häftling, dem nach islamischen Vorschriften zubereitete Speisen verweigert worden waren. Das Gericht erkannte ihm 5000 Euro Schadenersatz zu. (AZ: 65993/16)

Laut EGMR war der Moldawier zwischen 2016 und 2018 in fünf verschiedenen rumänischen Gefängnissen inhaftiert. In dreien habe er gemäß seinem Wunsch Speisen nach islamischen Vorschriften erhalten. Der Mann klagte wegen der Behandlung in den zwei anderen Anstalten. Da in dem einen Fall eine Frist überschritten war, ging es in Straßburg nur um den fünften Fall.

Der EGMR argumentierte, die rumänischen Behörden hätten die Interessen des Gefängnisses und der Mitgefangenen nicht gerecht mit denen des Betroffenen abgewogen. Dass er in drei Anstalten das Essen wie gewünscht erhalten habe, weise darauf hin, dass man dazu eigentlich in der Lage wäre.

Die Behauptung der rumänischen Regierung, der Mann habe sich zu Beginn der gesamten Haftzeit als orthodoxer Christ ausgegeben, bewertete das Gericht skeptisch, zumal er bereits im ersten Gefängnis unbestrittenerweise Essen nach muslimischen Vorschriften erhalten habe. Der EGMR wies auf die Verantwortung der Behörden hin, Informationen wie solche bezüglich der Religion der Häftlinge ordentlich untereinander verfügbar zu machen.

Agenturen