Richterbund begrüßt schärfere Vorschriften gegen Hasskriminalität
Der Rechtsstaat müsse sich bei Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz konsequenter wehren, sagt der DRB-Bundesgeschäftsführer. Schärfere Vorschriften seien daher  „überfällig". Für die Strafverfolgung sei aber zusätzliches Personal notwendig.
Illustration Hasskriminalität (DPA)

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Regierungspläne für ein schärferes Vorgehen gegen Hasskriminalität begrüßt, zugleich aber eine personelle Verstärkung zur Umsetzung der neuen Vorschriften gefordert.

„Es ist überfällig, dass der Rechtsstaat sich bei Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz konsequenter wehrt“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das Bundeskabinett hatte zuvor einen Gesetzentwurf beschlossen, der deutlich höhere Strafen für solche Delikte vorsieht. „Mit dem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität kommt eine große Aufgabe auf die Justiz zu“, sagte Rebehn aber auch. „Sollen die nun verschärften Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, braucht es hunderte zusätzliche Staatsanwälte und Richter, mehr Spezialisierung und einfachere Meldewege zur Justiz“, forderte der DRB-Geschäftsführer. Schätzungen der Bundesregierung, wonach dazu in den Ländern Investitionen von 24 Millionen Euro pro Jahr erforderlich wären, seien „angesichts der zu erwartenden sechsstelligen Fallzahlen sicher nicht zu hoch gegriffen“, sagte Rebehn weiter. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht künftig einen Strafrahmen von ein bis drei Jahren Haft vor, wenn jemand im Netz mit Mord oder Vergewaltigung droht. Dies ist eine Verdreifachung des bisherigen Strafrahmens. Künftig können auch Drohungen mit sexuellen Übergriffen, Gewalttaten und erheblichen Sachbeschädigungen im Netz mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

AFP