Reform der Gesetze: Versorger wollen Extra-Tarif für ungewollte Stromkunden
Energieversorger fordern die Möglichkeit eines Extra-Tarifs für ungewollte Stromkunden. Das Wirtschaftsministerium hatte angekündigt, ihnen zu untersagen, Neukunden das Doppelte oder Dreifache von Bestandskunden in der Grundversorgung zu verrechnen.
Stromversorger wollen die Möglichkeit behalten, Extra-Tarife für ungewollte Stromkunden vorzuschreiben. (Symbolbild) (DPA)

Die Energiebranche pocht auf Extra-Tarife für bei ihnen gestrandete Stromkunden von Billiganbietern. Es sei im Interesse aller Kunden, wenn die Grundversorger auf unerwartete Neukunden-Zugänge in der Grund- und Ersatzversorgung und die damit verbundenen extremen Beschaffungskosten für den Strom reagieren könnten, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, am Montag und reagierte damit auf Pläne des Wirtschaftsministeriums. „Das muss die Bundesregierung unbedingt sicherstellen.“

Reform der Gesetzeslage gefordert

Für diesen Handlungsspielraum müsse daher ein zusätzlicher Tarif im Gesetz aufgenommen werden. Der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), hatte zuvor einheitliche Tarife in der Grundversorgung angekündigt. Neukunden dürften nicht das Doppelte oder Dreifache von Bestandskunden bezahlen müssen. Das Wirtschaftsministerium will die Gesetzeslage reformieren, nachdem die Verträge von bis zu einer Million Strom- und Gaskunden von Billiganbietern angesichts der Preissteigerungen an den Börsen gekündigt wurden. Diese fallen dann zunächst in die Ersatzversorgung und dann in die Grundversorgung zurück. Der Marktführer im jeweiligen Gebiet muss die Kunden aufnehmen.

Geteilte Tarife beschäftigen am Ende die Gericht

Daraus ergibt sich das Problem, dass diese Grundversorger den zusätzlichen Bedarf kurzfristig an der Börse zu den aktuell hohen Preisen kaufen müssen. Für den Kundenstamm werden meist langfristige, günstigere Mengen über zwei bis drei Jahre erworben. Nehmen die Grundversorger die Kunden in einen Extra-Tarif auf, geben sie die aktuellen Preise zumindest teilweise weiter. Würden die Neukunden in den bestehen Tarif integriert, würden Preissteigerung gemäßigter ausfallen, aber auch die Stammkunden treffen. Staatssekretär Krischer lehnte geteilte Tarife ab: „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, sagte er. BDEW und Krischer zeigten sich in einem anderen Punkt einig: „Die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen muss künftig mehrere Monate vorher angekündigt werden, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen können“, sagte Krischer. „Und wir werden Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden.“ Das forderte auch Andreae: „Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern, und schafft Transparenz.“

Reuters