18.04.2024, Sachsen-Anhalt, Halle: Björn Höcke (AfD) betritt am Tag seines Prozesses den Gerichtssaal im Landgericht Halle. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Der AfD-Politiker Björn Höcke hat sich am ersten Verhandlungstag seines Prozesses wegen Verwendung einer SA-Losung nicht zu dem Vorwurf geäußert. Sein Mandant werde sich vor dem Landgericht Halle später äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte einer seiner Verteidiger am Donnerstag. Der nächste Verhandlungstag ist am kommenden Dienstag geplant.

Dem Thüringer AfD-Chef Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Konkret geht es um eine Rede, in der der 52-Jährige die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Der frühere Geschichtslehrer Höcke hatte kurz vor Beginn des Prozesses bestritten, von der Strafbarkeit des Ausspruchs gewusst zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September will Höcke als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

dpa