Der Attentäter von Hanau hatte bei dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 mit neun Toten nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keine Mitwisser oder Gehilfen. Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren zu dem Anschlag sei eingestellt worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. „Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben“, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Als Ergebnis der Ermittlungen sei festzuhalten, dass der 43-jährige Tobias R. „aus einer rassistischen Motivation heraus“ am 19. Februar 2020 zwischen 21.55 Uhr und 22.01 Uhr in Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen teils schwer verletzt habe. Anschließend sei er in das auch von ihm bewohnte Elternhaus zurückgekehrt, wo er zunächst seiner Mutter und dann sich selbst mit einer Schusswaffe das Leben genommen habe.
400 Zeugen befragt
Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt seien rund 300 Hinweisen und Spuren zur Aufklärung der Hintergründe des Anschlags nachgegangen, darunter auch den Anregungen der Opferanwälte. Es seien zahlreiche Kontaktpersonen intensiv in den Blick genommen worden, mit denen Tobias R. in seinen letzten Jahren in Verbindung gestanden habe. „Insgesamt wurden über 400 Zeugen vernommen sowie mehrere Hundert Asservate durch die Kriminaltechnik untersucht“, hieß es. „Dabei haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten.“
Unter den Toten des Anschlags waren Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu
, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen noch in der Tatnacht an sich gezogen.
Derzeit läuft auch ein Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags, der vor allem der Frage nachgeht, ob es vor, während oder nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen ist. In der zweiten öffentlichen Sitzung des Ausschusses werden an diesem Freitag drei weitere Angehörige von Anschlagsopfern als Zeugen gehört, danach stehen noch zwei weitere öffentliche Sitzungstermine am 20. Dezember sowie am 21. Januar an, bei denen Angehörige zu Wort kommen sollen. Sie hatten sich in der „Initiative 19. Februar Hanau“ zusammengeschlossen, die eine lückenlose Aufklärung und Konsequenzen aus der Tat fordert.
16 Dez. 2021
dpa
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