Bundespolizisten stehen am Hauptbahnhof an einem Bahnsteig. / Photo: DPA (dpa)
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Das Bundesinnenministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, AfD-Mitglieder aus der Bundespolizei entfernen zu wollen. Das Ministerium habe die Bundespolizei auf die Rechtslage hingewiesen, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Demnach könne eine Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei „Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue“ auslösen. „Das heißt, es ist möglich, auch Disziplinarverfahren zu führen. Aber es gibt keinerlei Automatismus, sondern das ist immer eine Frage des Einzelfalls.“

Weidel empört

Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hatte von einem Eintrag im Intranet der Bundespolizei berichtet, wonach Beamte auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen hingewiesen werden, wenn sie für eine gesichert rechtsextreme Partei aktiv sind. AfD-Chefin Alice Weidel sprach von einem „grundrechtswidrigen Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit unserer Sicherheitsbehörden“.

Das Ministerium habe die Bundespolizei im August auf die geltende Rechtslage verwiesen, erklärte der Sprecher. „Es geht um eine aktive Betätigung in einer gesichert extremistischen Organisation.“ Eine Wahlkandidatur sei als eine solche aktive Betätigung zu werten, hieß es ergänzend aus dem Ministerium. Dann sei der Vorgesetzte verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

Jeweiliger Landesverband relevant

Relevant sei dabei auch, in welchem AfD-Landesverband ein Beamter Mitglied sei, so der Sprecher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Zu dem Intranet-Eintrag wollte sich das Bundesinnenministerium (BMI) nicht äußern. „Auf Beiträge auf den internen Kommunikationskanälen der Bundespolizei nimmt das BMI grundsätzlich nicht Einfluss.“

dpa