Amokfahrt von Berlin: Staatsanwaltschaft will Unterbringung in Psychiatrie (dpa)
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Am 8.6.2022 fährt ein Deutscher armenischer Herkunft mit einem PKW absichtlich in eine Menschenmenge. Er tötet dabei eine Lehrerin und verletzt viele Schulkinder, die Tage nach dem Attentat in den Krankenhäusern noch immer mit dem Tod ringen. Die lang herbeigesehnte Abschlussreise endete für die 10. Klasse der Kaulbach-Schule aus Hessen in einem Trauma.

Ein möglicher Terroranschlag, der so nicht genannt werden darf

Seit vielen Jahren verfahren Politik und Medien nach einem eingespielten Deutungsmuster. Je nach Ethnie, Religion und Nationalität wird der Attentäter entweder als gefährlicher Terrorist oder als psychisch verwirrter Einzeltäter dargestellt. Bei dem Terroranschlag in Berlin gibt es viele Indizien, die darauf hindeuten, dass die Ermittlungsbehörden die Marschrichtung wieder vorgegeben haben.

Für sie stand kurz nach dem Attentat bereits fest, es handele sich um eine Amokfahrt, obwohl die Ermittlungsbehörden eigentlich erst am Anfang der Untersuchungen standen. So soll der Öffentlichkeit das Image eines verwirrten Einzelkämpfers suggeriert werden, um anschließend eine verminderte Schuldfähigkeit zu erwirken. Ein politisch motivierter Anschlag wäre für den Attentäter mit einer deutlich höheren Strafe verbunden. Ist es die Absicht der Behörden, die Tat zu relativieren respektive zu verharmlosen? Oder soll an dieser Stelle die Aufarbeitung der Hintergründe in einem öffentlichen Verfahren unterbunden werden?

Politisches Motiv – Türkeifeindlichkeit

Obwohl der Attentäter ein politisches Motiv hatte und die Tat wahrscheinlich nicht im Affekt durchführte, hat die Berliner Staatsanwaltschaft angeordnet, den Mörder in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Auch das in den Medien anfänglich erwähnte Bekennerschreiben deutet auf eine geplante Tat hin. In der Zwischenzeit findet dieser Bekennerbrief jedoch keinerlei Erwähnung mehr. Es sollte die Frage erlaubt sein, seit wann Attentäter mit politisch motivierten Absichten in die Psychiatrie abgeschoben werden und nicht mehr in die Justizvollzugsanstalt. Wird der armenische Attentäter von den Behörden bewusst geschützt?

Im Fahrzeug wurden Plakate gefunden, die eine politische Brisanz haben und dem Attentäter offensichtlich eine Türkenfeindlichkeit attestieren, aber keine psychischen Probleme. Ohne psychiatrisches Gutachten soll der mutmaßliche Terrorist in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Es sollte aber vorher im Sinne der Öffentlichkeit eindeutig geklärt werden, dass es sich beim Täter um einen Psychopathen handelt. Noch bevor die Hintergründe investigativ nachgefragt werden und die politische Vergangenheit des Attentäters in Augenschein genommen wird, scheint eine politische Entscheidung bereits getroffen worden zu sein.

Hintergrundinformation über den Attentäter

Die Bürger haben das Recht zu erfahren, welcher politischen Strömung der Attentäter angehört. Ob er alleine gehandelt hat oder ob eine politische Gruppierung hinter ihm steht. Ferner muss die Frage beantwortet werden, wer die Türkei-feindlichen Plakate finanziert hat und drucken ließ. Außerdem steht die Frage im Raum, mit welchen Organisationen der Attentäter zusammenarbeitet und ob die Umsiedlung der Armenier im Ersten Weltkrieg im Osmanischen Reich bei diesem Attentat eine Rolle spielt.

Die Umsiedlung der Armenier im Ersten Weltkrieg war bereits am 15.3.1921 Motiv für ein Attentat in Berlin. Der armenische Nationalist Soghomon Tehlirian ermordete mit einem Kopfschuss am Hardenbergplatz Mehmet Talaat Pascha auf offener Straße. Mehmet Talaat Pascha bekleidete im Osmanischen Reich die Positionen des Großwesirs und des Innenministers. Er lebte damals inkognito in Deutschland im Exil.

Freispruch wegen Persönlichkeitsstörung

Der Mörder Soghomon Tehlirian war ein armenischer Revolutionär und verübte im Auftrag der Geheimorganisation „Operation Nemesis“ das Attentat. Der Tehlirian-Prozess endete nach nur anderthalb Tagen und kulminierte in einen Freispruch des Täters – ein Urteil, das auf wackeligen Befunden einer angeblichen Persönlichkeitsstörung basierte und als womöglich größtes Fehlurteil in die Annalen der deutschen Justizgeschichte Einzug hielt.

Drei Tage nach der schrecklichen Tat herrscht mediale Funkstille

Mittlerweile sind nach dem Anschlag drei Tage vergangen, und man sucht vergeblich nach einem Radiosender, der den Anschlag noch investigativ thematisiert. Die gängigen Mainstream-Medien glänzen bei diesem Thema mit medialer Abwesenheit und der interessierte Leser googelt wissbegierig, aber ohne Erfolg nach neuen Informationen. Man wird einfach den Eindruck nicht los, eine inoffizielle Nachrichtensperre verhängt wurde.

Man stelle sich einmal vor, der Attentäter wäre ein Muslim gewesen und hätte für seine Tat ferner die heilige Religion Islam missbraucht. Das wäre für die hiesigen Medien ein gefundenes Fressen gewesen, das sie tagelang köstlich und ausgiebig ausgeschlachtet hätten. Stattdessen dominieren verharmlosende Schlagwörter für den Terroranschlag wie „Ereignis“ oder „Vorgang“, was außerdem eine Verhöhnung der Opfer darstellt.

Eine transparente und umfassende Aufklärung erwarten die Bürger jetzt vom deutschen Rechtsstaat!

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