POLITIK
3 Min. Lesezeit
EU verschärft Asylregeln - Reform in Kraft
Strengere Regeln an den Grenzen, konsequentere Abschiebungen: Die EU-Asylreform soll für Entlastung sorgen - auch in Deutschland. Doch wie soll das konkret funktionieren?
EU verschärft Asylregeln - Reform in Kraft
EU verschärft Asylregeln - Reform in Kraft / Foto: Reuters

Nach zwei Jahren Übergangszeit treten am Freitag die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Durch die Reform werden die Grenzverfahren verschärft und das Asylverfahren grundlegend überarbeitet. EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, mit der Reform gebe es zum ersten Mal „ein umfassendes europäisches System“. Die Änderungen verschafften den EU-Staaten mehr Kontrolle über Ein- und Ausreisen.

Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. Für Asylverfahren an den Außengrenzen werden Grenzlager eingerichtet. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender.

Ewiges Streitthema beendet?

Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, gibt es im Geas nun einen Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.

Deutschland muss zunächst keinen Beitrag leisten

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich.

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben.

Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt spezielle Einrichtung in Betrieb

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben - etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen