GESELLSCHAFT
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Bundesweite Demonstrationen für ein AfD-Verbotsverfahren
Seit Monaten wird in Landeshauptstädten für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht demonstriert. Zum Tag des Grundgesetzes am Samstag soll zeitgleich in vielen Städten dafür auf die Straße gegangen werden.
Bundesweite Demonstrationen für ein AfD-Verbotsverfahren
Foto: -/REUTERS (Archiv)

Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai will ein zivilgesellschaftliches Bündnis in mehr als 20 Städten für ein Verbot der AfD demonstrieren. Der Aktionstag am Samstag stehe unter dem aus Artikel eins des Grundgesetzes abgeleiteten Motto „Menschenwürde verteidigen“, teilte die Kampagne „AfD-Verbot jetzt“ am Dienstag in Berlin mit.

Im Aufruf heißt es unter anderem: „Wir müssen verhindern, dass in Deutschland wieder eine faschistische Partei an die Macht kommt.“ Deswegen solle am 23. Mai das Grundgesetz und die Menschenwürde gefeiert werden. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Bonn verkündet. In Artikel eins, Satz eins, des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Kundgebungen sind unter anderem in Hamburg, München, Tübingen und Halle/Saale geplant.

Kampagne wirft Union Blockadehaltung vor

Kampagnensprecher Felix Jochim erklärte: „Die AfD tritt die Würde von Millionen von Menschen in Deutschland mit Füßen, während die Politik tatenlos zusieht.“ Die Union müsse deshalb endlich „ihre Blockadehaltung zum AfD-Verbot aufgeben, sonst machen sich die Konservativen ein weiteres Mal zum Steigbügelhalter des Faschismus“, hieß es mit Blick auf den Aufstieg der NSDAP Anfang der 1930er Jahre.

Eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Initiative „Prüf“ demonstriert seit Monaten regelmäßig in den Landeshauptstädten für die Beantragung eines AfD-Verbotsverfahrens. „Prüf“ steht dabei für „Prüfung Rettet übrigens Freiheit“

QUELLE:EPD