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104-jähriger Franzose will Lohn für NS-Zwangsarbeit vor Menschenrechtsgericht einklagen
Mehr als 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kämpft ein ehemaliger Zwangsarbeiter weiter um Anerkennung und Entschädigung. Der Fall wirft erneut Fragen zum Umgang mit NS-Zwangsarbeit und ihren Folgen auf.
104-jähriger Franzose will Lohn für NS-Zwangsarbeit vor Menschenrechtsgericht einklagen
104-jähriger Franzose will Lohn für NS-Zwangsarbeit vor Menschenrechtsgericht einklagen

Ein 104 Jahre alter Franzose will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um dort den Lohn für seine Zeit als Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland einzuklagen. Nachdem sein Antrag von einem französischen Verwaltungsgericht abgelehnt worden sei, wende er sich nun an die europäische Justiz, um sein Recht einzufordern und die Bezahlung für die damals unter Zwang geleisteten Arbeitsstunden zu erwirken, sagte Albert Corrieri am Montag bei einer Pressekonferenz in der Kanzlei seines Anwalts.

„Ich wurde in die Sklaverei gezwungen, musste unter Waffengewalt die schwersten Arbeiten verrichten, sechs Tage die Woche, zehn Stunden am Stück, Tag und Nacht, ohne auch nur einen Cent Lohn zu erhalten“, sagte Corrieri. „Ich bin der Ansicht, dass Frankreich mir etwas schuldig ist.“

Corrieri war 1943 im Alter von 20 Jahren von der mit Nazi-Deutschland zusammenarbeitenden Vichy-Regierung als Zwangsarbeiter nach Deutschland geschickt worden. Insgesamt waren zwischen 600.000 und 700.000 Menschen betroffen.

In Deutschland wurde der junge Mann in ein Internierungslager gesteckt, in einer Chemiefabrik in Ludwigshafen musste er Güterzüge für die deutsche Kriegsmaschinerie mit Kohlen beladen. Der nunmehr 104-Jährige fordert vom französischen Staat gut 43.000 Euro – dies entspricht einem Stundenlohn von zehn Euro für seine in Deutschland geleistete Arbeit vom 13. März 1943 bis zum 15. April 1945.

Ein Berufungsgericht in Marseille hatte die Klage Corrieris und eines weiteren Klägers, Erpilio Trovati, im vergangenen Jahr abgelehnt. Das Gericht verwies auf die Verjährung der Fälle – sowie auf ein Gesetz von 1951, wonach die Entschädigungsfrage bereits geklärt sei. Trovati starb im vergangenen Herbst.

Corrieri wurde laut diesem Gesetz zwar für seinen Schaden entschädigt, aus seiner Sicht steht ihm aber zusätzlich dazu ein Lohn für seine geleisteten Arbeitsstunden zu. Laut seinem Anwalt Michel Pautot geht es bei dem Fall nicht nur um Corrieris Anspruch. Es gehe auch darum, „die moderne Sklaverei des Zweiten Weltkriegs anzuerkennen“.

„Die Zeit drängt“, sagte der Anwalt angesichts des hohen Alters seines Mandanten. Aus seiner Sicht ist ein staatlicher Entschädigungsfonds für Überlebende wie Corrieri längst überfällig. „Albert steht am Ende seines Lebens. Der Europäische Gerichtshof ist daher unsere letzte Hoffnung.“

QUELLE:AFP