Campus Tivoli, die Denkfabrik der Österreichischen Volkspartei (vormals: Politische Akademie), hat ein Policy Paper mit dem Titel „Politischer Islam in Österreich“ präsentiert. Trotz Bekenntnis, sich „nicht gegen den Islam als Religion oder gegen die friedliche Religionsausübung von Muslimen“ zu positionieren, laufen die Forderungen letztendlich auf eine Aushöhlung von grund- und Freiheitsrechten hinaus.
Der lange Kampf der ÖVP
Die in Campus Tivoli umbenannte Denkfabrik der christdemokratischen ÖVP hat erstmals ein umfassendes Papier vorgelegt, in welchem es sich dem Kampf gegen den sogenannten politischen Islam, einem Terminus, der in Österreich systematisch von der ÖVP in den öffentlichen Diskurs eingeführt wurde, widmet. Die ÖVP hat in der Vergangenheit im Namen des Kampfes gegen den „politischen Islam“ Moscheen geschlossen, Kopftuchverbote eingeführt, sowie Sicherheitspakete verabschiedet, die eine Einschränkung von Religionsfreiheit und Grundrechten mit sich gebracht hat. Nun ist das Ergebnis dieses Dokuments, unter dem Deckmantel der Differenzierung genau jene Kollektivverdächtigung zu reproduzieren, die es zu vermeiden vorgibt.
Der Öffentlichkeit wurde das Papier vom Direktor der Denkfabrik, dem ehemaligen Innenminister (2016-17) Wolfgang Sobotka, und dem Akademiker Nicolas Stockhammer, präsentiert. 2017 forderte Sobotka einen neuen Nachrichtendienst, der sich ausschließlich den Netzwerken des sogenannten politischen Islam widmen solle. Stockhammer leitet die großzügig vom Bund geförderten Stelle an der Donau-Universität Krems, die von 2021-2026 einen Research Cluster zum Themenkomplex „Counter-Terrorism, CVE (Countering Violent Extremism) and Intelligence“ schaffen möchte. Er bewertete die rechtswidrige Operation Luxor als Erfolg und kritisiert die unabhängige Justiz für ihr Handeln. Derzeit bekleidet er auch einen Sitz in der Dokumentationsstelle politischer/radikaler Islam in Niederösterreich.
Ein Gummibegriff mit harten Konsequenzen
Der Begriff „Politischer Islam“ ist ein Sammelbegriff für alle religiös orientierten politischen Bewegungen und gibt keine Trennschärfe vor. Das Papier räumt dies selbst ein, hält aber dennoch daran fest, weil er sich „im deutschsprachigen sicherheits- und integrationspolitischen Kontext… als Fachbegriff etabliert“ habe. Das ist kein wissenschaftliches Argument, sondern ein Verweis auf diskursive Hegemonie. Ein Begriff, der so weit gefasst ist, dass er von der Muslimbruderschaft über AKP-nahe Netzwerke, Hizb ut-Tahrir bis zu einzelnen Social-Media-Predigern praktisch jede Form organisierter muslimischer Präsenz im öffentlichen Raum erfassen kann, taugt schlecht als Grundlage für Grundrechtseingriffe. Genau das aber leitet das Papier daraus ab: Vereinsverbote, Moscheenüberwachung „über anerkannte Moscheen hinaus“, Ausweisung von Predigern, Nichtanerkennung ausländischer Imam-Ausbildungen, erweiterte Geheimdienstbefugnisse – bis hin zur Forderung nach einem „Verbot jedweder Betätigung im Sinne des Politischen Islam“.
Wer aber definiert, was als „Betätigung im Sinne des Politischen Islam“, was als rechtliche Maßnahme vorgeschlagen wird, gilt? Das Papier selbst liefert dafür keine trennscharfen Kriterien, sondern verweist auf die von der ÖVP und Grünen eingeführte Dokumentationsstelle Politischer Islam (DPI), deren methodische Standards in der Wissenschaft selbst umstritten sind. Ein derart unscharfer Begriff als Grundlage weitreichender Verbots- und Überwachungsbefugnisse zu machen, ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht hochproblematisch.
Die stille Verschiebung vom Akteur zur Gemeinschaft
Besonders aufschlussreich ist, wie das Papier mit dem Konzept des „Soft Power-Islamismus“ operiert. Dessen zentrales Merkmal sei, so der Text, dass Akteure „nach außen als integrative Player und Partner auftreten“, tatsächlich aber „islamistische Normen“ verträten – „für Außenstehende nicht sichtbar“. Diese Konstruktion ist diskursanalytisch brisant: Sie macht die Abwesenheit von Beweisen selbst zum Beweis. Wer sich „integriert“ zeigt, kann gerade deshalb verdächtig sein, weil „Integration“ als Tarnung gedeutet wird. Ein Verein, eine Moschee, eine Bildungsinitiative kann per definitionem nicht durch ihr sichtbares Verhalten entlasten – die Unsichtbarkeit der unterstellten wahren Agenda ist ja gerade ihr Kernmerkmal. Das ist keine falsifizierbare sicherheitspolitische Kategorie mehr, sondern eine Verschwörungslogik, die strukturell jede muslimische Organisation treffen kann, ganz gleich wie sie sich tatsächlich verhält.
Diese Logik erklärt auch, warum das Papier trotz aller Beteuerungen, es gehe nicht um „die religiöse Selbstverortung gläubiger Muslime“, faktisch enorme Breitenwirkung entfaltet. Wenn Moscheevereine, Kulturvereine, Studierendenorganisationen sowie Wohlfahrts- und Beratungsvereine pauschal als mögliche Tarnstrukturen der Muslimbruderschaft porträtiert werden, richtet sich die Verdachtsvermutung nicht gegen einzelne Akteure aufgrund ihres Handelns, sondern gegen die institutionelle Infrastruktur muslimischen Gemeinschaftslebens schlechthin. Der Übergang von „manche Akteure sind problematisch“ zu „muslimische Selbstorganisation ist strukturell verdächtig“ vollzieht sich im Text nahezu unbemerkt – und genau das macht das Papier zu einem Instrument der Kollektivverdächtigung, auch wenn es das explizit bestreitet.
Empirie wird zur Gruppenzuschreibung
Ein weiteres Problem zeigt sich im Umgang mit Umfragedaten. Das Papier zitiert Studien, wonach ein erheblicher Anteil muslimischer Befragter in Österreich Israel mit NS-Verbrechen gleichsetzt oder dessen Existenzrecht ablehnt. Diese Befunde werden als Beleg für die ideologische Gefährlichkeit „des Politischen Islam“ insgesamt gelesen, ohne dass differenziert würde zwischen religiös-ideologisch motiviertem Antisemitismus, migrations- oder generationsspezifischen Einstellungsmustern und der Rezeption aktueller geopolitischer Konflikte. Individuelle Einstellungsdaten werden so stillschweigend zur Bestätigung einer strukturellen Bedrohungsthese durch organisierte islamistische Akteure – ein methodischer Kategoriensprung, der in der Umfrageforschung eigentlich unzulässig ist.
Sicherheitsdiskurs als Deutungsmonopol
Auch der Vorwurf, die Rede von Islamophobie diene lediglich als „Diskursblockade“ gegen legitime Kritik, ist hochproblematisch. Es stimmt, dass Kritik an muslimischen Akteuren nicht mit Kritik an Muslimen als Gruppe verwechselt werden sollte. Aber die Art, wie das Papier diesen Punkt vorträgt – inklusive der Einordnung eines „Woke-Islamismus“, der linke Diskriminierungsdiskurse angeblich instrumentalisiere –, entwertet im Effekt genau jene Stimmen, die auf reale antimuslimische Diskriminierung hinweisen. Wer strukturellen Rassismus gegen Muslime benennt, gerät in der Logik des Papiers selbst in den Verdacht, Teil einer islamistischen Diskursstrategie zu sein. Das ist eine bemerkenswerte rhetorische Akrobatik: Kritik an der Kritik wird präventiv immunisiert, indem sie selbst als Symptom des zu bekämpfenden Phänomens uminterpretiert wird. Letztendlich wird damit Kritik verunmöglicht. Der selbständig denkende Muslim wird zum Schweigen gebracht.
Die Forderung nach „sauberer Abgrenzung zu friedlichen, nicht-extremistischen muslimischen Vereinen“ als Bedingung für politische Maßnahmen liest sich im Papier selbst als Korrektiv. Der analytische Rahmen wird aber so weit gefasst und die vorgeschlagenen Instrumente sind so tiefgreifend, dass die im Text selbst geforderte Trennschärfe in der Praxis kaum einlösbar erscheint. Zwischen dem deklarierten Anspruch und der tatsächlichen Reichweite der vorgeschlagenen Maßnahmen klafft eine Lücke – und diese Lücke ist es, in der aus einem sicherheitspolitischen Anliegen ein Instrument der Kollektivverdächtigung wird.























