Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagte die Versammlungen. Attac klagte gegen das Verbot.
Gericht: Blockaden der Fahrtrouten drohten
Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt nun recht. Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Attac kritisierte die Entscheidung scharf. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, will die Organisation weitere juristische Schritte prüfen.
Der Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer wurde im Juli 2017 in Hamburg ausgerichtet. Es gab dabei tagelange schwere Ausschreitungen, an denen sich gewaltbereite Linksextremisten aus dem In- und Ausland beteiligten.























