Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, ein Eintreten für die AfD sei „mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar“. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.
Fortgeschrittene Radikalisierung mache Maßnahmen erforderlichVorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.
Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch „rassistische und rechtsextreme Positionen“ auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende.
Im Fall disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, sagte Cremer weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich „für einen anderen Kurs“ der AfD eingesetzt hätten.
Bloße Mitgliedschaft bislang noch kein Grund für DisziplinarmaßnahmenCremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und -Mandatsträgern. Dabei verwies er etwa auf Grundsatz- und Wahlprogramme der Partei.
Nach derzeitigem Sachstand reicht eine bloße Mitgliedschaft in einer politischen Partei nicht aus, um die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu begründen. Es müssen sich, so heißt es in einem Vermerk des Bundesministeriums für Inneres und der Heimat aus dem Jahr 2019, aus der politischen Betätigung des Beamten konkrete Handlungen und Aktivitäten zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
Allerdings hatte der damalige Minister Seehofer auch angekündigt, die Frage der Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus „vertieft prüfen“ zu lassen.























