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AfD und Islampolitik: Was steckt hinter dem Programm aus Sachsen-Anhalt?
Die AfD in Sachsen-Anhalt hat ihr Wahlprogramm verabschiedet. Selbstbewusst präsentiert sie sich mit einem „Regierungsprogramm“, das auch Einblicke in ihre islampolitischen Vorstellungen gibt.
AfD und Islampolitik: Was steckt hinter dem Programm aus Sachsen-Anhalt?
AfD und Islampolitik: Was steckt hinter dem Programm aus Sachsen-Anhalt? / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die AfD in Sachsen-Anhalt geht selbstbewusst in die Wahl am 6. September 2026. Mit 38 Prozent liegt sie deutlich vor der zweitstärksten Partei, der CDU, die lediglich auf 25 Prozent kommt. Unter Umständen könnte sogar eine Alleinregierung möglich sein, sofern mehr als 45 Prozent erreicht werden. Mit diesem Selbstbewusstsein verabschiedete die Landespartei statt eines Wahlprogramms ein „Regierungsprogramm“, das in seiner Radikalität deutlich weiter geht als jenes der Bundes-AfD. Die Partei, die als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, gibt sich in ihrem Tonfall moderater, als es ihr Programm vermuten lässt, und schafft es so, in die Mitte der Gesellschaft hineinzuwirken.

Das längste der insgesamt 17 Kapitel ist jenes zu „Einwanderung und Remigration“. Dass der Begriff überhaupt Eingang in ein offizielles Programm gefunden hat, verdeutlicht die unverblümte Zurschaustellung extremer Positionen. Als 2023 ein Konzept zur „Remigration“ bei einem rechtsextremen Treffen diskutiert wurde – an dem auch der regionale Spitzenkandidat Ulrich Siegmund teilnahm – gingen eine Million Menschen in Deutschland auf die Straße.

Das Programm ist insgesamt stark rechts ausgerichtet. So beinhaltet es etwa die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl sowie dessen Aberkennung, während gleichzeitig eine „Task Force für Abschiebungen“ eingerichtet werden soll. Zudem soll der Schutzstatus von Menschen aus der Ukraine als Kriegsflüchtlinge abgeschafft werden – bei gleichzeitigem Ausbau des Schüleraustauschs mit Russland.

Islampolitische Positionierung

Die islampolitischen Forderungen sind besonders aufschlussreich, da erstmals in der Geschichte eine realistische Chance besteht, dass die AfD eine Regierung bildet und versucht, diese Forderungen umzusetzen. Der Landesverband geht von einem geringen Anteil von lediglich zwei bis drei Prozent Muslimen in Sachsen-Anhalt aus. Die Forderungen leiten sich jedoch primär aus programmatischen Grundpositionen ab und enthalten wenig Konkretes für die landespolitische Ebene.

Entlang einer völkisch-ideologischen Positionierung wird klargemacht, dass der Islam weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt gehöre. Der Islam wird – ähnlich wie im antisemitischen Diskurs – als „politische Religion“ bezeichnet. Zudem sei eine „Islamlobby“ am Werk, die darauf abziele, die Religionsfreiheit auszuweiten. Die Rechtsregeln der Scharia seien „mit unserem abendländischen Staatsverständnis nicht vereinbar“.

Auf diesem Umweg wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz de facto infrage gestellt. Zwar gelte sie grundsätzlich auch „für Moslems (sic!)“, sei aber „in den letzten Jahrzehnten durch fragwürdige Interpretation zu einem Supergrundrecht aufgebläht worden“. Was damit konkret gemeint ist, bleibt offen. Die Konsequenz wird jedoch deutlich formuliert: „Die AfD wird die Religionsfreiheit wieder auf angemessene Maßstäbe zurückführen.“

Konkret werden nur wenige Maßnahmen genannt: Moscheen sollen ihre Sichtbarkeit nach außen verlieren. Sie sollen „nicht als orientalische Prunkbauten weithin erkennbar sein“, und auch der Gebetsruf soll nicht öffentlich ertönen, da er für die freie Religionsausübung „nicht unabdingbar“ sei. „Nein zu Muezzin und Minarett!“ heißt es in der Überschrift, auch wenn ein Minarettverbot im Fließtext keine weitere Erwähnung findet.

Grundsätzlich gilt: „Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist.“ Das ist eine klare Ansage. Zwei weitere Initiativen werden genannt, von denen eine in den Bereich der Landespolitik fällt und die andere in den autonomen Handlungsspielraum der Partei.

Bildungs- und „Hochschul“-Politik

Eine zentrale Forderung ist die Ablehnung eines „bekenntnisgebundenen Islamunterrichts an Schulen“. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, aber auch mit dem Argument, der Aufwand sei angesichts der kleinen Zielgruppe zu groß. Deutlich wird hier ein Selbstverständnis, das von einem christlich-deutschen Volksbegriff geprägt ist.

Das Wahlprogramm enthält zudem eine Kritik an der bestehenden Islamforschung im universitären Bereich. Es wird behauptet, eine ehemals „auf hohem wissenschaftlichem Niveau arbeitende kritische deutsche Islamforschung“ sei im Zuge politischer Korrektheit von den Universitäten verdrängt worden. An ihre Stelle sei eine „unkritische, dem Leitkonzept der multikulturellen Gesellschaft verpflichtete, soziologisch statt philologisch arbeitende Islamwissenschaft“ getreten, die der Politik der etablierten Parteien „auf Knopfdruck Bestätigungen und Gefälligkeitsgutachten liefert“.

Um dies zu ändern, wird jedoch keine Reform des Universitätssystems vorgeschlagen. Stattdessen soll ein außeruniversitäres „Institut für kritische Islamforschung“ aufgebaut werden, das als Vorbild fungieren und auf ganz Deutschland ausstrahlen soll. Was dabei als „kritisch“ bezeichnet wird, knüpft jedoch weniger an eine wissenschaftliche Tradition des kritischen Hinterfragens an, sondern verfolgt einen anderen Ansatz.

Der AfD-Weg nach vorne

Was sich im Programm der AfD Sachsen-Anhalt zeigt, ist mehr als bloße Wahlkampfrhetorik. Sollte die Partei tatsächlich eine Regierung bilden – und die aktuellen Umfragewerte machen dies erstmals realistisch –, würde sich zeigen, wie belastbar verfassungsrechtliche Garantien gegenüber einer Regierung sind, die sie zwar formal anerkennt, inhaltlich jedoch schrittweise aushöhlen will. Die AfD Sachsen-Anhalt beabsichtigt, alle verfügbaren Spielräume auszunutzen, um Grundrechte zu relativieren.

Der islampolitische Teil des Programms ist dabei symptomatisch für das Gesamtbild: Grundrechte werden nicht offen abgeschafft, sondern als „aufgebläht“ delegitimiert und anschließend neu definiert. Wissenschaft wird nicht direkt eingeschränkt, sondern durch politisch beeinflusste Parallelstrukturen ersetzt. Diese Strategie der institutionellen Unterwanderung könnte langfristig wirksamer sein als eine offene Konfrontation. Letztlich sollte die AfD an dem gemessen werden, was ihre Programmatik langfristig für das demokratische Gemeinwesen bedeutet.