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Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ex-FDP-Politiker Ebbing rechtskräftig
Keine neue Verhandlung für Ebbing: Der BGH hat die Revision des früheren FDP-Abgeordneten verworfen. Damit ist seine Verurteilung wegen sexueller Handlungen an einem Siebenjährigen rechtskräftig. Die nicht öffentliche Prozessführung war umstritten.
Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ex-FDP-Politiker Ebbing rechtskräftig
Foto: -/REUTERS (Archiv)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen Kindesmissbrauchs bestätigt. Der 6. Strafsenat in Leipzig verwarf die Revisionen der Angeklagten, da es keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil gegeben habe, wie der BGH nach Beschluss vom 1. Oktober am Montag mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht Braunschweig hatte im März Ebbing sowie eine Lehrerin aus Niedersachsen verurteilt, weil die Strafkammer es als erwiesen ansah, dass beide sexuelle Handlungen an einem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Gegen Ebbing verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, gegen die Lehrerin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Ebbing hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte er zum Prozessauftakt gesagt. Es habe sich ausschließlich um Fantasien gehandelt, sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Die Frau hatte eingeräumt, sexuelle Handlungen an ihrem Sohn vorgenommen sowie eindeutige Bilder gemacht und an Ebbing geschickt zu haben.

Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe wurde in das Braunschweiger Urteil einbezogen. Chatnachrichten und Bilddateien, die im Kontext des Berliner Verfahrens sichergestellt wurden, hatten die Ermittler zu den Taten in Niedersachsen geführt.

Der Prozess gegen den Politiker hatte für Aufsehen gesorgt. Im Zentrum der Kritik stand, dass das Gerichtsverfahren mit Rücksicht auf Ebbings Funktion in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird. Laut Medienberichten wurde dies damit begründet, dass eine öffentliche Verhandlung der pro-israelischen Organisation schaden könnte. Zudem soll Ebbing selbst ein Geheimverfahren gefordert haben.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen