Bundesaußenminister Johann Wadephul hat sich zurückhaltend zum Urteil gegen den deutschen Staatsbürger Maja T. in Ungarn wegen Beteiligung an Angriffen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten geäußert. „Das ist ein nicht rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land. Und das respektieren wir“, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch bei einem Treffen mit seiner australischen Kollegin Penny Wong in der Hauptstadt Canberra auf die Frage einer Journalistin.
Der Fall werde vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut, ergänzte Wadephul. Bekannt sei, dass man eine Auslieferung nach Deutschland erbeten habe - „das besteht alles weiter fort“, sagte der Minister. Zu dem Urteil des ungarischen Gerichtes nehme er darüber hinaus nicht Stellung. Er höre aber, dass Rechtsmittel eingelegt werden sollten.
Zuvor hatten in mehreren deutschen Städten Hunderte Menschen gegen das Urteil gegen Maja T. in Ungarn protestiert. In Berlin versammelten sich Unterstützer aus der linken Szene zu einer Kundgebung. Auch in Städten wie Hamburg, Dresden, Erfurt, Leipzig und Potsdam gab es Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen. Gefordert wurde, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen und hier ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen.
Acht Jahre Haft für Maja T.
Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.
















