WELT
2 Min. Lesezeit
Rassistische Chats: Justizbeamter aus NRW verliert Beamtenstatus
Justizbeamte aus Nordrhein-Westfalen teilen in Chatgruppen antisemitische Witze und rassistische Bilder. Das hat dienstrechtliche Folgen für die Justizwachtmeister.
Rassistische Chats: Justizbeamter aus NRW verliert Beamtenstatus
Rassistische Chats: Justizbeamter aus NRW verliert Beamtenstatus / Foto: Jan Woitas/dpa

Die Beteiligung an Chats mit rassistischen Inhalten hat für zwei Justizbeamte aus Nordrhein-Westfalen Konsequenzen. Weil er die Inhalte in Chats verbreitete, verliert ein früherer Justizvollzugsbeamter seinen Beamtenstatus. Er habe gegen die Pflicht verstoßen, der für seinen Beruf notwendigen Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Einen Kollegen des Mannes stufte es um ein Amt zurück. (Az. 2 C 2.26 und 2 C 4.26)

Die geschlossene Chatgruppe der Justizwachtmeister war 2020 bekanntgeworden. Einer der Beamten war der Gründer und Administrator, der andere postete dort wiederholt strafrechtlich relevante Inhalte. Dazu zählen laut Gericht Beiträge, die volksverhetzend oder rechtsextremistisch waren. Teils wurde der Nationalsozialismus verherrlicht. Auch rassistische Beiträge und antisemitische Witze wurden geteilt. Ein Bild zeigte demnach einen Radfahrer, der eine Waffe auf ein fliehendes, dunkelhäutiges Kind richtet, dazu der Text: „Wenn beim Grillen die Kohle abhaut“.

Wegen der Postings ist der frühere Beamte bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei dem anderen läuft noch ein Berufsverfahren.

Das Land Nordrhein-Westfalen erhob im ersten Fall zusätzlich eine Disziplinarklage, um den Mann aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dem gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf statt, das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte die Entscheidung. Nun hatte die Revision des früheren Beamten auch in der höchsten Instanz, vor dem Bundesverwaltungsgericht, keinen Erfolg.

Im zweiten Fall wurde der Justizbeamte verwarnt, was noch nicht rechtskräftig ist. Die Disziplinarklage gegen ihn hatte in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Erfolg und er sollte seinen Beamtenstatus verlieren. Das änderte das Bundesgericht aber nun und entschied, dass er nur herabgestuft werden soll.

Ein Dienstvergehen wegen Verletzung der Treue zur Verfassung setzt demnach voraus, dass illoyale Äußerungen von einer inneren Einstellung getragen sind. Sie dürfen nicht nur auf einem äußeren Einfluss der Gruppe beruhen, wie das Gericht ausführte.

Diese innere Haltung sei zwar bei beiden Männern nicht festgestellt worden. Im ersten Fall sei der Verlust des Beamtenstatus aber trotzdem gerechtfertigt, da der Mann wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Im zweiten Fall bemühe sich der Beamte, sein Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch seien seine Taten nicht gleich schlimm gewesen. Das Gericht ging darum nicht von einem endgültigen Vertrauensverlust aus.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen