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Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft
Die deutschen Bahnhöfe sollen sicherer und sauberer werden. Dazu verhängt die Deutsche Bahn ein striktes Alkoholverbot. Das Trinken wird untersagt, der Verkauf von Bier, Wein und Schnaps in den Stationen jedoch nicht.
Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft
Foto: -/REUTERS (Archiv)

Die Deutsche Bahn (DB) verbietet ab Donnerstag (15. Oktober) an allen Bahnhöfen das Trinken von Alkohol. Es sei „Bestandteil des Hausrechts der DB. Entsprechende Aushänge sind in den Vitrinen der Bahnhöfe oder online zu finden“, heißt es in einer am Mittwoch in Berlin verbreiteten Information. Die Gastronomie in den Bahnhöfen bleibe jedoch vom Verbot ausgenommen: „Es ist weiterhin auch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.“

Das Konsumverbot gilt demnach an allen 5.700 Bahnhöfen der DB. Sie setze damit einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit um. „An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende“, hieß es zum Hintergrund. Die Bahn verwies zudem auf eine Umfrage, in der sich rund 80 Prozent der Befragten für ein konsequentes Alkoholkonsumverbot an den Stationen ausgesprochen hätten. Nur neun Prozent seien dagegen.

Bei Verstößen droht ein Hausverbot

Die neue Regelung gebe den DB-Sicherheitskräften eine klare Handhabe. „Bei ihren Kontrollgängen gehen Mitarbeitende der DB Sicherheit aktiv auf Personen zu, die gegen das Verbot verstoßen.“ Bei wiederholter Missachtung könne ein Hausverbot ausgesprochen werden, erklärte die Bahn.

Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen könne grundsätzlich ein sinnvolles Signal an die Gesellschaft sein. „Es zeigt, dass Alkohol kein selbstverständlicher, jederzeit und überall verfügbarer ‚Alltagsbegleiter‘ sein sollte.“ Gleichzeitig erscheine es widersprüchlich, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuschränken, während der Verkauf von Alkohol am selben Ort oder der Konsum in den dazugehörigen Gastroflächen weiterhin möglich sei.

QUELLE:EPD