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Erhebung: Insolvenzen von Handwerksbetrieben 2025 auf Zehnjahreshoch
Die anhaltende Krise hat bei Handwerksbetrieben die Insolvenzen auf den höchsten Wert seit 2014 steigen lassen. Nach Hochrechnungen von Creditreform werden bis Jahresende rund 23.900 Unternehmen Insolvenz anmelden.
Erhebung: Insolvenzen von Handwerksbetrieben 2025 auf Zehnjahreshoch
Stagnation und Jobabbau im Handwerk / Foto: Leonie Asendorpf/dpa / DPA
vor 6 Stunden

Im Handwerk sind 2025 so viele Betriebe pleite gegangen wie seit gut zehn Jahren nicht mehr. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Insolvenzen in Handwerksbetrieben im Vorjahresvergleich um 13,3 Prozent auf 4.950, wie die Auskunftei Creditreform Wirtschaftsforschung am Donnerstag mitteilte. Demnach machten den Betrieben die „deutlich gestiegenen Energie- und Materialkosten sowie höhere Löhne“, aber auch „eine verhaltene Konsum- und Investitionstätigkeit sowie die schwache Baukonjunktur“ zu schaffen.

Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) waren zuletzt 2014 mehr Betriebe insolvent gegangen - insgesamt 5000. 2025 stiegen laut Creditreform insbesondere die Insolvenzen im Kfz-Gewerbe stark an, der Bereich verzeichnete 31,3 Prozent mehr Firmenpleiten. 20,0 Prozent mehr Insolvenzen gab es im Handwerk für den gewerblichen Bedarf.

Mit einer Quote von 110 Insolvenzfällen je 10.000 Unternehmen sei „das Bauhandwerk am stärksten betroffen“, erklärte Creditreform weiter. Mit 20 Insolvenzfällen je 10.000 Unternehmen lag die Insolvenzquote am niedrigsten im Handwerk für den gewerblichen Bedarf.

„Energie, Material, Löhne - die Kosten laufen davon. Ohne ausreichende Reserven geraten viele Betriebe schnell in existenzielle Schieflage“, erklärte Patrik-Ludwig Hantzsch von Creditreform. „Unternehmensaufgaben, fehlende Nachfolger und steigende Insolvenzzahlen dokumentieren das eindrücklich.“

Für dieses Jahr werden insgesamt knapp 130.000 Insolvenzen erwartet. Darunter befinden sich rund 24.000 Unternehmensinsolvenzen sowie gut 76.000 Privatinsolvenzen. Hinzu kommen etwa 30.000 sogenannte „sonstige Insolvenzen“. Diese betreffen im Kern ebenfalls Privatpersonen – etwa gescheiterte Selbständige oder Personen, die an insolventen Unternehmen beteiligt waren und dadurch selbst zahlungsunfähig wurden. Auch überschuldete Erbschaften fallen in diese Kategorie; dabei handelt es sich im Grunde um verzögerte Privatinsolvenzen von Erblassern.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen