Österreich verschärft erneut seine Asylpolitik. Das Ausmaß des Familiennachzugs wird nach einem Beschluss des Nationalrats künftig durch eine Quote geregelt. Deren Höhe ist noch nicht festgelegt. Bereits seit Juli 2025 hat die Alpenrepublik den Familiennachzug von Geflüchteten weitgehend ausgesetzt. Schon damit sei es im ersten Quartal 2026 gelungen, die Zahlen gegenüber dem gleichen Zeitraum 2024 von 3.100 auf 25 zu reduzieren, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor dem Beschluss.
Amnesty International Österreich kritisierte das Vorgehen. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und gegen EU-Recht verstoßen, so die Organisation.
Sofortige Hilfe für unbegleitete Kinder
Der Beschluss ging einher mit der Umsetzung des europäischen Asylpakts in nationales Recht. Dieser ermöglicht beschleunigte Verfahren, eine längere Verweildauer von Asylsuchenden an Flughäfen und zusätzliche Sanktionen in der Grundversorgung. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten in Österreich von Anfang an jetzt eine Obsorge durch Kinder- und Jugendhilfeträger.
Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft. 2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück.
In Deutschland ist seit Juli 2025 für zwei Jahre der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Ziel ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten. Eine Person erhält subsidiären Schutz, wenn sie zwar nicht wie ein Asylberechtigter oder Flüchtling aus bestimmten Gründen verfolgt wird, ihr aber trotzdem in ihrer Heimat ein ernsthafter Schaden durch schwere Menschenrechtsverletzungen droht.























