Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Generalbundesanwalt legt Susann E. neben der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eine Unterstützung des NSU zur Last.
Der Anklage zufolge soll E. gewusst haben, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter falschen Identitäten im Untergrund lebte und bereits rassistisch motivierte Morde sowie Raubüberfälle begangen hatte. Dennoch soll sie der mit ihr befreundeten Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte überlassen haben, damit diese zum Arzt gehen konnte.
Außerdem soll sie erlaubt haben, dass der NSU mit ihren persönlichen Daten Bahncards bestellte. Zschäpe und Böhnhardt soll die Angeklagte zudem zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben. Dieses Wohnmobil nutzten Böhnhardt und Mundlos für ihren letzten Raubüberfall.
Das NSU-Trio verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden Böhnhardt und Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie entzogen sich durch Suizid einer drohenden Festnahme. Nach dem Tod ihrer beiden Mittäter versandte Zschäpe im November 2011 eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte.
Die Angeklagte ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Mit ihr wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Dresden sah zunächst keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Es ließ im Oktober nur den Teil der Anklage zu, der sich auf die Hilfe bei einem Banküberfall bezog. Der Generalbundesanwalt wandte sich mit einer Beschwerde an den Bundesgerichtshof, der die Lage anders beurteilte und einen hinreichenden Tatverdacht auch dafür sieht, dass E. den NSU als terroristische Vereinigung unterstützte.
In Dresden beginnt nunmehr der zweite Strafprozess um die rechtsextreme Gewaltserie des NSU. Für das Verfahren sind zunächst Termine bis Ende Juni 2026 angesetzt.




















