GESELLSCHAFT
3 Min. Lesezeit
Streik bei Lufthansa: Was Reisende wissen sollten
Bei der Lufthansa gehen am Donnerstag Piloten und Flugbegleiter in einen ganztägigen Streik. Reisende müssen mit massiven Einschränkungen rechnen.
Streik bei Lufthansa: Was Reisende wissen sollten
Foto: Boris Roessler/dpa (Archiv)
vor 10 Stunden

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat für Donnerstag zum Streik bei der Lufthansa aufgerufen. Außerdem soll es ebenfalls am Donnerstag einen Warnstreik der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) beim Kabinenpersonal der Lufthansa CityLine geben. Was Reisende nun beachten sollten:

Informieren:

Bei der Lufthansa heißt es aktuell, dass die Auswirkungen der Streiks auf den Flugplan noch geprüft werden. Fluggäste sollen demnach „in jedem Fall automatisch von uns benachrichtigt“ werden, sollte ihr Flug betroffen sein. Die Airline rät außerdem dazu, sich unter www.lufthansa.com/de/de/flugplan-und-flugstatus vor der Fahrt zum Flughafen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken oder ein PDF zu erstellen, um später einen Beleg zu haben.

Stornieren oder umbuchen:

Generell können Kunden einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist – und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. 

Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern.

Grundsätzlich müssen Fluglinien alles Zumutbare tun, um ihre Passagiere trotz Ausfällen bei Streiks kostenlos auf alternativen Wegen zu vergleichbaren Konditionen an ihr Ziel zu bringen. Je nach Umständen und Entfernung kann ein alternativer Transport auch durch Bereitstellung von Bahnfahrten oder Mietwagen erfolgen.

Nach Angaben von Lufthansa können bei den aktuellen Streiks im Falle einer Streichung eines innerdeutschen Fluges oder eines Lufthansa-Fluges zwischen Deutschland und Basel Flugtickets kostenlos in ein Ticket der Deutschen Bahn umgewandelt werden – eine zusätzliche Reservierung werde empfohlen.

Verspätung:

Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern Länge haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen – also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern nach vier Stunden. Ist eine Fluggesellschaft nicht erreichbar oder verweigert eine Kooperation, können sich Betroffene selbst darum kümmern und ihre Auslagen später zurückfordern.

Entschädigung: 

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Früher wurden Streiks juristisch meist als ein Fall höherer Gewalt eingestuft, in dem die Gesellschaften betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen müssen.

Inzwischen hat sich die Rechtslage allerdings ausdifferenziert. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021 zu einem Pilotenstreik bei der Fluglinie SAS, dass dieser kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand sei, der ein Unternehmen von der Zahlung einer Entschädigung laut europäischer Fluggastrechteverordnung entbinde. Experten betonen, dass immer der konkrete Fall geprüft werden müsse. So kann sich ein Unternehmen durch rechtzeitige Informationen oder besondere Umstände entlasten.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen