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Österreich: Urteil gegen Hotelmanager wegen Burkini-Verbot
Kein Ganzkörper-Badeanzug für Musliminnen im Hotelpool? Das wertet die österreichische Justiz als Diskriminierung. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.
Österreich: Urteil gegen Hotelmanager wegen Burkini-Verbot
Österreich: Urteil gegen Hotelmanager wegen Burkini-Verbot / Foto: Rolf Haid/dpa

In einem Streit um ein Burkini-Verbot in einem österreichischen Hotelpool hat ein Gericht die Regelung als Diskriminierung gewertet. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hielt in einem Berufungsverfahren an Geldstrafen für eine Hotelmanagerin und einen Hotelmanager fest. Die beiden hätten zwei muslimische Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt, hieß es in der Begründung des Gerichts. Über den Fall hatten die „Salzburger Nachrichten“ zuerst berichtet.

Die Managerin und der Manager des Hotels im Bundesland Salzburg hatten den zwei Gästen gesagt, dass sie nicht mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken dürften. Dafür wurden zunächst hygienische Gründe genannt, die aber laut dem Gericht nicht belegt wurden.

Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und dass man „mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann“, aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte.

100 Euro Strafe

Die zwei Hotelgäste hatten daraufhin laut den „Salzburger Nachrichten“ die zuständige Bezirksbehörde eingeschaltet. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer erhielten in erster Instanz Verwaltungsstrafen von je 100 Euro. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen ab und bestätigte die Strafen.

Eine der beiden betroffenen Frauen sagte den „Salzburger Nachrichten“, ihr sei bewusst, dass sich viele Menschen in Österreich ein Burkini-Verbot wünschten. Als Juristin halte sie jedoch fest, dass eine Ungleichbehandlung nur dann keine Diskriminierung sei, wenn sie sachlich gerechtfertigt sei – etwa um einen konkreten Schaden zu verhindern. 

Zudem betonte die Frau, Menschen bedeckten ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen. Für die Betroffenen sei es eine „tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht“.

Von der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) hieß es, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, doch er schaffe Klarheit, wie man damit umzugehen habe, sagte ein ÖHV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof berufen werden.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen