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Das neue Kopftuchverbot in Österreich: Neutralität oder Stigmatisierung?
Das österreichische Kopftuchverbot kehrt zurück. Lehrkräfte sollen die Einhaltung überwachen und Verstöße melden. Schützt der Staat hier wirklich Kinderrechte – oder schafft er ein System der Gesinnungskontrolle?
Das neue Kopftuchverbot in Österreich: Neutralität oder Stigmatisierung?
Eine Frau mit Kopftuch sitzt in einem Integrationskurs für Frauen. / Foto: Fredrik von Erichsen/dpa / DPA
vor 14 Stunden

Im Dezember letzten Jahres hat die österreichische Bundesregierung, bestehend aus der christdemokratischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratie (SPÖ) und den Liberalen (NEOS), mit Zustimmung der rechtsextremen Freiheitlichen (FPÖ) ein Kopftuchverbot beschlossen. Es handelt sich dabei um eine ausgeweitete Neuauflage eines Gesetzes, das bereits 2019 unter einer ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen und später vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Das Gesetz, so das oberste Gericht, verstoße gegen das Gebot der religiösen Neutralität des Staates, indem es ausschließlich auf Musliminnen abziele. Die ÖVP war so besessen von dem Thema, dass sie dieses auch in ihrer Koalition mit den Grünen einbrachte. Damit hat jede einzelne im Nationalrat vertretene politische Partei, sofern sie an der Macht war, ein Kopftuchverbot theoretisch und de facto unterstützt.

Das veranschaulicht nicht zuletzt, wie wenig politisches Kapital MuslimInnen in Österreich haben. Ihre Interessen werden gekonnt ignoriert, ihre Rechte mit Füßen getreten. Und ihre Grundrechte werden im Namen des Kampfes gegen das Hirngespinst des sogenannten politischen Islams ausgehöhlt. Dahinter steht ein autoritäres Gesellschaftsbild, das vorgibt, genau das zu bekämpfen, was es selbst umsetzt: patriarchaler Zwang, Entrechtung, Demütigung.

Der Verwaltungsapparat

Das im letzten Dezember beschlossene Verbot soll mit Schulbeginn im September kommen. Um die Umsetzung bestmöglich zu garantieren, hat das von den NEOS geführte Bildungsministerium nun ein Rundschreiben veröffentlicht, um der Lehrerschaft eine Anleitung zur Umsetzung mitzugeben. Das Bildungsministerium veröffentlichte Informationsblätter für Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Schuleinrichtungen.

Diese stellen jedoch keine freiwillige Hilfe dar, sondern enthalten vielmehr Anleitungen zur Umsetzung, deren Nichtbefolgung bestraft werden soll. Denn geht es nach dem Ministerium, müssen Lehrkräfte jeden einzelnen Verstoß gegen das Kopftuchverbot unverzüglich der Schulleitung melden. LehrerInnen wird zudem ein Gesprächsleitfaden mitgegeben. Ein interessantes Detail: „Elektronische Aufzeichnungen („Mitschnitte“) solcher Gespräche sind nicht zulässig, und allfällige Wünsche von Erziehungsberechtigten, die Gespräche aufzeichnen zu dürfen, sind abzulehnen.“

Das ist insofern bemerkenswert, weil die rechtliche Lage in Österreich generell die Aufzeichnung eigener Gespräche, an denen man also selbst teilnimmt, erlaubt. Diese Aufzeichnungen dürfen lediglich nicht ohne Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Die neue Polizei

Die Lehrerschaft muss also die Einhaltung des Kopftuchverbots kontrollieren. Macht sie das nicht, drohen ihr Strafen. Und so wird dem Lehrpersonal auch mitgegeben, was Gegenstand des Gesprächs sein darf und was nicht. LehrerInnen werden angehalten, keine politischen Diskussionen zu führen, keine religiösen Bewertungen abzugeben, die Auslegung religiöser Texte nicht zu diskutieren und „persönliche Haltungen der Schulleitung“ nicht zu thematisieren.

Anders gesagt: Die Lehrkraft, die im Idealfall eine respektvolle und gute Beziehung zu Schulkindern aufbaut und diese in ihrer schulischen Entwicklung unterstützen soll, wird zu einem entpersonalisierten bürokratischen Ausführungsorgan eines Gesinnungsstaates umgeformt. Ein Gesinnungsstaat, der die Realität verdreht und eine alternative Wahrheit schafft, in der Opfer zu Tätern gemacht werden und proklamiert wird, dass „Kinderrechte und Kindeswohl“ sowie „staatliche Neutralität“ im Mittelpunkt stünden – während in Wahrheit genau das Gegenteil passiert.

Der Lehrperson wird ein mehrstufiges und aus Sicht des Ministeriums klar geregeltes Vorgehen vorgegeben, das zu befolgen ist. Zentral ist dabei: „Diese Schritte sind gesetzlich vorgegeben und nicht im Ermessen der Schule oder Bildungsdirektion.“ Jede Handlungsfähigkeit wird damit also der Schule und den konkreten Umständen entzogen und stattdessen zentralistisch bestimmt.

Am Schluss kommt auch noch eine Warnung. Denn das Ministerium ermahnt: „Eine Unterlassung könnte allenfalls rechtliche Folgen für Lehrkräfte, Schulleitung oder Behördenmitarbeitende haben. In der Vergangenheit haben unterlassene Anzeigen oder deren Bearbeitung bereits zu – auch strafrechtlichen – Verurteilungen öffentlich Bediensteter geführt.“ Anders gesagt: Widerstand und Dissens werden bestraft.

Erster Widerstand regt sich

Nicht aus Überzeugung gegen die diskriminierende Natur des Verbots, sondern aufgrund der als „völlig überschießend“ bezeichneten Diktion, dass bei Missachtung der Meldung eines Verstoßes gegen das Kopftuchverbot eine „Verletzung der Dienstpflichten“ vorliege, regt sich selbst beim Christlichen Lehrerverein für Oberösterreich Kritik.

Sie wollen die Behörden anstelle der LehrerInnen in die Pflicht nehmen. Damit setzt sich diese Gewerkschaft jedoch nicht mit den Wurzeln des Problems auseinander, sondern versucht lediglich, die Symptome zu behandeln.

Gesellschaftliche Wandlungen

Im Zusammenhang mit der österreichischen Islampolitik ist es keine Neuigkeit, dass religionspolitische Fragen zu Sicherheitsfragen umgedeutet und politisch beantwortet werden. Das Kultusamt im Bildungsministerium ist bereits mit dem Islamgesetz von 2015 zu einer Religionspolizei umgestaltet worden, die unorthodoxe muslimische Gemeinden zum Zielobjekt auserkoren hat.

Dieser Trend wird hier vervielfacht, weil nicht nur eine Behörde es sich zur Aufgabe macht, eine diskriminierende Politik gegenüber einer Religionsgesellschaft umzusetzen, sondern in diesem Fall die im Feld arbeitenden LehrerInnen zu PolizistInnen gemacht werden sollen. Wir sprechen hier von mehr als 100.000 Menschen, die von staatlicher Seite mobilisiert werden, um gegen die Religionspraxis muslimischer Kinder vorzugehen und diese im Namen des Staates zu kriminalisieren.

Diese Schritte leisten nicht nur einen Beitrag zu einer vertieften gesellschaftlichen Mobilisierung einer Politik der Bestrafung. Sie vertiefen auch gesellschaftlich eine Gesinnungspolitik, die sich gegen die wehrlosesten Angehörigen einer bereits marginalisierten Gruppe richtet.