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Europarat: Israel könnte Beobachterstatus verlieren
Ein umstrittenes Gesetz schreibt Militärrichtern in Israel die Todesstrafe für palästinensische Gefangene vor. Damit entferne sich das Land von den Werten des Europarats, kritisiert die Organisation – und rechnet mit Folgen.
Europarat: Israel könnte Beobachterstatus verlieren
Foto: Itay Cohen/AP
vor 9 Stunden

Das israelische Parlament könnte nach der Zustimmung zur Einführung der umstrittenen Todesstrafe seinen Beobachterstatus beim Europarat verlieren. Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte am Dienstag mit, die Abstimmung gefährde Israels Status bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation „ernsthaft“. Sie hoffe, dass nun Israels Oberster Gerichtshof das Gesetz ablehne.

Die Mitglieder des Europarates würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte Bayr an. Israel entferne sich mit der Entscheidung von den Werten des Europarates.

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in seinen Mitgliedsländern. Abgeordnete der 46 Staaten kommen viermal im Jahr zur Parlamentarischen Versammlung zusammen. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union. 

Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit 

Die Knesset hat nach Angaben der Organisation seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung. Diesen können Staaten bekommen, die kein Mitglied sind, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen etwa „bereit sein, die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Personen in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen“. 

Die Maßnahme wird international und von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Kritiker sehen das neue Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Europarat hatte nach der Abstimmung am Montagabend bereits darauf hingewiesen, dass jede Anwendung der Todesstrafe, die als diskriminierend bezeichnet werden könnte, in einem Rechtsstaat inakzeptabel sei.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen