Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2024 nicht als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein setzt sich nach seiner Satzung für eine Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein und hatte gegen die Einstufung geklagt. Im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums wird er als gesichert extremistisch bezeichnet, weil er angeblich terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlose oder rechtfertige. Damit bestärke der Verein „Terrorgruppen“ in ihren Gewalttaten, so die Behauptung des Ministeriums.
Das Gericht stellte fest, der Verein verneine zwar das Existenzrecht Israels und zeige „teilweise Verständnis für Gewalt gegen Israel“. Es fehle jedoch die nach dem Gesetz notwendige Gefährdung der auswärtigen Belange durch die Anwendung von Gewalt oder deren Vorbereitung. Auch sei nicht belegt, dass der Verein Gewalt oder vergleichbar schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen aktiv propagiere und fördere.
„Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie“ für die palästinensische Organisation Hamas könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden, so das Gericht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.















