Rüstungsexport: Deutschland verstößt seit 30 Jahren gegen Richtlinien
Die Bundesrepublik liefert seit Jahrzehnten Kriegswaffen und Rüstungsgüter an „Staaten mit Menschenrechtsverletzungen und in Spannungsregionen“. So tötete die mexikanische Polizei mit deutschen G36-Gewehren mehrere Studenten bei Protesten.
Ein Soldat der Bundeswehr hält ein G36-Gewehr in der Hand, als er an einer Übung während eines Medientages in Münster am 28. September 2018 teilnimmt. (Reuters)

Deutschland verstößt einer Studie zufolge seit 30 Jahren systematisch gegen zentrale Grundsätze zu Rüstungsexporten. Dies ergab eine Untersuchung des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) für Greenpeace, wie die Organisation am Sonntag mitteilte.
„Deutschland genehmigt und exportiert Kriegswaffen und Rüstungsgüter in Kriegs-und Krisenländer, in Staaten mit Menschenrechtsverletzungen und in Spannungsregionen“, lautet die Kernaussage der Untersuchung.
In der Studie geht es insbesondere um den Einklang der deutschen Rüstungsexportpolitik seit 1990 mit dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zu diesem Thema. Dieser listet acht Kriterien auf, die bei der Genehmigung von Rüstungsexporten zu berücksichtigen sind.
Genannt werden unter anderem „Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland“ sowie „Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region“. In der Untersuchung heißt es, Deutschland habe „wiederholt gegen diese Kriterien verstoßen“.

Deutsche Waffen für Niederschlagung von Studentenprotesten
In der Studie sind konkrete Beispiele aufgeführt, „in denen mit deutschen Waffen Krieg geführt und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden“. So sei die Polizei in Mexiko im September 2014 mit G36-Sturmgewehren aus deutschen Lieferungen gewaltsam gegen Studentenproteste vorgegangen und habe zahlreiche Studenten erschossen.
Auch im Bürgerkriegsland Jemen werden laut der Studie Waffen benutzt, die aus Deutschland stammen. Zudem seien Altbestände der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR zum Teil an Drittstaaten abgegeben worden. Damit werden Länder bezeichnet, die weder EU- noch NATO-Mitglieder sind und diesen auch nicht gleichgestellt sind.

„Das grundsätzliche Verbot aus dem Jahr 1971, Kriegswaffen aus Deutschland an Nicht-NATO-Staaten zu liefern, ist einem komplizierten Regelwerk aus Gesetzen, politischen Grundsätzen und verschiedenartigen Verfahren gewichen, die auf europäischer und internationaler Ebene um weitere Regelwerke ergänzt werden“, heißt es in der Studie.

AFP