Auswärtiges Amt: HDP soll sich klar von der PKK abgrenzen
In der Türkei ist gegen die Oppositionspartei HDP ein Verbotsantrag beim Verfassungsgericht des Landes wegen „terroristischer Aktivitäten“ eingereicht worden. Auch das Auswärtige Amt fordert von der HDP nun eine klare Abgrenzung von der PKK.
Auswärtiges Amt: HDP soll sich klar von der PKK abgrenzen – Auswärtiges Amt Berlin (DPA)

Das Auswärtige Amt hat die Oppositionspartei HDP in der Türkei aufgefordert, sich klar von der Terrororganisation PKK abzugrenzen. Türkische Politiker beschuldigen die HDP regelmäßig, der politische Arm der Terrororganisation PKK zu sein, die seit Jahrzehnten gegen die türkische Armee kämpft. Die HDP weist die Vorwürfe immer wieder zurück.

Gleichzeitig kritisierte das Auswärtige Amt den Entzug des Mandats für den HDP-Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu und das strafrechtliche Vorgehen gegen zahlreiche weitere Abgeordnete und Mitglieder der HDP.

Das Auswärtige Amt erinnerte die Regierung in Ankara daran, dass ein Parteiverbot „in einer Demokratie nur das allerletzte Mittel sein“ könne. Eine Demokratie brauche Meinungsvielfalt, dazu gehöre auch eine lebendige Opposition. „Die Bundesregierung erwartet von der Türkei die Einhaltung höchster demokratischer und rechtsstaatlicher Standards, zu denen sich auch die Türkei als Mitglied des Europarats und EU-Beitrittskandidat verpflichtet hat.“ Die türkische Generalstaatsanwaltschaft hatte am Mittwoch einen Verbotsantrag gegen die HDP beim Verfassungsgericht des Landes wegen „terroristischer Aktivitäten“ eingereicht.

In der seit über 40 Jahren andauernden Terrorkampagne der PKK wurden 40.000 Menschen getötet, darunter Frauen und Kinder. Sie setzte ihren 30-jährigen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat im Juli 2015 fort. Seitdem hat sie mehr als 800 Sicherheitskräfte und über 300 Zivilisten getötet. Die PKK wird von der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft.

TRT Deutsch und Agenturen