Gesetzesentwurf: Geheimdienste bekommen Staatstrojaner zum Ausspionieren
Demnächst soll es Geheimdiensten erlaubt sein, Staatstrojaner einzusetzen. Ein Gesetzesentwurf soll den Weg dafür freimachen. Gespräche werden dann abgehört und Nachrichten mitgelesen – alles legal.
Symbolbild (DPA)

Ein neues Gesetz zum Verfassungsschutzrecht soll Geheimdiensten erlauben, Staatstrojaner einzusetzen. Dabei werden Smartphones gehackt und mit Trojanern infiziert. Justiz- und Innenministerium haben sich diesbezüglich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Das berichtet die digitale Informationsplattform „Netzpolitik“ am Donnerstag. Somit erhält der Geheimdienst einen Staatstrojaner – die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“.

Sechs Gesetze und Verordnungen werden geändert. Alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD bekommen den Trojaner. Das Bundeskriminalamt setzt den Staatstrojaner bereits seit 2009 ein - bei Ermittlungen gegen internationalen Terrorismus und zur dessen Prävention. 2017 weitet die Regierung den Einsatz aus und erlaubt dem Bundeskriminalamt den Einsatz bei sämtlichen Straftaten.

Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Einsatz rechtliche Rahmen. Mit einer „Online-Durchsuchung“ kann der Staat Daten auf dem Smartphone ausspionieren. Dabei soll sich der Staatstrojaner lediglich auf die laufenden Telefonate und Nachrichten beschränken. Wenn aber Polizeibehörden auf Trojaner zurückgreifen, ist das meistens von einem Richter abgesegnet. Immerhin besteht hier eine Kontrolle seitens der Parlamente und Aufsichtsbehörden.

Geheimdienste hingegen haben unbegrenzte Möglichkeiten und sind daher schlechter kontrollierbar. Dabei deklarierte das Bundesverfassungsgericht noch im vergangenen Monat die Überwachungspraxis als verfassungswidrig. Statt die Befugnis gesetzlich neu anzupassen, weitet die Regierung die BND-Befugnisse weiter aus. Die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken setzte sich vor drei Jahren vehement gegen den Einsatz von Staatstrojanern ein, schreibt „Netzpolitik“.

Esken lehnte das Gesetz als Eingriff in die Grundrechte damals ab. Damit habe der Staat ein Interesse, Bürger nicht vor Sicherheitslücken zu warnen, kommentierte Esken das Vorhaben. Inzwischen sitzt die SPD-Politikerin im Bundesvorstand und fügt sich dem Kompromiss. Der Einsatz von Staatstrojanern im Geheimdienst ist damit besiegelt.

TRT Deutsch