Fluchtgefahr: Epsteins Ex-Partnerin kommt nicht auf Kaution frei
Da bei der Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein eine „Fluchtgefahr“ bestehe, hat das New Yorker Gericht eine weitere Verwahrung von Ghislaine Maxwell im Gefängnis beschlossen. Das Gericht lehnte die Zahlung einer Kaution von 28,5 Millionen US-Dollar ab.
05.06.1991, Großbritannien, Epsom: Ghislaine Maxwell, Tochter des Medienzaren Maxwell, bei der Ankunft an der Rennbahn. (DPA)

Die Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein muss weiter im Gefängnis bleiben. Bei Ghislaine Maxwell, die für eine Freilassung bis zum Prozess eine Kaution von 28,5 Millionen US-Dollar hinterlegen wollte, bestehe nach wie vor „Fluchtgefahr“, entschied die New Yorker Richtern Alison Nathan am Montag. Nathan hatte im Juli und August bereits zwei ähnliche Anträge Maxwells - auf Freilassung gegen Kaution und auf Verlegung aus der Einzelhaft - abgelehnt.

Maxwell (59) wurde Anfang Juli im US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Auf die Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Maxwell hatte Mitte Juli vor Gericht eine Beihilfe jedoch bestritten und auf «nicht schuldig» plädiert.

Ihr Ex-Partner Jeffrey Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. 2008 entging er in dieser Sache einem Bundesverfahren, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging. Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. 2019 wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurz danach offiziellen Angaben zufolge in einer Gefängniszelle das Leben.

DPA