Vorfall am Bundeskanzleramt: Autofahrer verübte ähnliche Tat 2014
Ein polizeibekannter Mann hat das Tor des Bundeskanzleramts gerammt. Es habe keine Gefährdung für die Kanzlerin oder andere Menschen im Gebäude gegeben, sagte ein Polizeisprecher. Bereits 2014 hatte der damals 48-Jährige eine ähnliche Tat begangen.
Auto mit Protest-Botschaft rammt Tor zum Kanzleramt (DPA)

Der 54-jährige Autofahrer, der am Mittwoch das Tor des Bundeskanzleramts rammte, hat bereits 2014 an der Berliner Regierungszentrale eine sehr ähnliche Tat begangen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Ermittlerkreisen. Die Polizei bestätigte das zunächst nicht. Im Februar 2014 war der damals 48 Jahre alte Mann mit demselben Auto gegen den Zaun des Kanzleramts gefahren. Fotos von dem Vorfall zeigen den Wagen mit einer politischen Beschriftung, die sich gegen den Klimawandel richtete. Auf der anderen Seite des Autos stand eine Liebeserklärung. Auch damals wurde der Mann von der Polizei festgenommen. Nicht bekannt war am Mittwoch zunächst die Motivation des Täters. „Ob es sich um einen psychischen Zustand oder eine andere Motivation handelt, wird aktuell geklärt“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz am Mittwoch. Es könne auch nur spekuliert werden, „ob es sich um einen symbolischen Akt handelte oder Aufmerksamkeit erregt werden sollte“. Der Mann sei mit seinem Auto mit „sehr geringer Geschwindigkeit gefahren, so dass auch nur sehr geringer Sachschaden am Tor und an dem Fahrzeug entstand“. Es habe keine Gefährdung für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) oder andere Menschen im Gebäude gegeben.

Auto mit Protest-Botschaft rammt Tor zum Kanzleramt (DPA)

Der Fahrer werde von der Polizei vernommen, sagte Cablitz. Er habe auch etwas zu seiner Tat gesagt. Dann entscheide die Polizei, wie weiter mit ihm verfahren werde. Der 54-Jährige wurde am Mittwochmorgen zunächst in einem Krankenwagen behandelt. Von einer leichten Verletzung war die Rede. Der Mann hatte einen Rollstuhl dabei, konnte aber auch gehen. Die Bundespolizei twitterte: „Die Sicherheitsmaßnahmen am Kanzleramt haben sich bewährt. Für die Bundeskanzlerin, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung & die im Kanzleramt Beschäftigten bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung. Die Polizei Berlin hat die Ermittlungen übernommen.“

DPA