Verein klagt und gewinnt: Bayerns Verfassungsschutzbericht unzulässig
Bayern darf seinen Verfassungsschutzbericht über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland nicht veröffentlichen. Das Gericht hat dem Freistaat untersagt, einen Ingolstädter Verein als rechtsextremistisch aufzuführen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (DPA)

Der Bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 darf in seiner bisherigen Form nicht weiter veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des umstrittenen Ingolstädter Vereins Zeitgeschichtliche Forschungsstelle.
Kritiker werfen dem Verein Geschichtsrevisionismus und die Verharmlosung von Nazi-Kriegsverbrechen vor. Er wehrte sich dagegen, in dem Bericht als rechtsextremistische Organisation aufgeführt zu werden - und das Gericht gab ihm mit einem Urteil vom 17. Juli Recht, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatten der „Donaukurier“ und der „Bayerische Rundfunk“ darüber berichtet.
„Tatsächliche Anhaltspunkte für vom Kläger ausgehende verfassungsfeindliche Bestrebungen waren nicht festzustellen“, entschied das Gericht. Dem Freistaat werde darum untersagt, die Organisation als rechtsextrem zu bezeichnen und den Verfassungsschutzbericht mit der entsprechenden Passage zu verbreiten.
Online war der Bericht, der Mitte April veröffentlicht wurde, am Mittwoch nicht mehr abrufbar.

DPA