Urteil: Facebook darf Fantasienamen verbieten
Facebooks Klarnamenpflicht ist legal. Somit darf die Social-Media-Plattform Pseudonyme verbieten. Das hat das Oberlandesgericht München mit der Begründung entschieden, dass echte Namen Nutzer von rechtswidrigem Verhalten abhielten.
Symbolbild. Das Facebook-Logo durch eine Glaskugel. (DPA)

Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. „Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.“

Auch Facebook begründet die in seinen Nutzungsbedingungen festgelegte Klarnamenpflicht ähnlich. Dort heißt es: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“

In den beiden vorliegenden Fällen hatte Facebook die Profile zweier Personen gesperrt, die Fantasienamen verwendeten. Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt hatten dazu in erster Instanz unterschiedlich befunden. In Ingolstadt war die Klarnamenpflicht verworfen, in Traunstein bestätigt worden. Beim in Traunstein verhandelten Fall waren zudem rassistische Postings über schwarze Kannibalen und einen tanzenden Adolf Hitler hinzugekommen.

DPA