Tötung von vier Bewohnern eines Behindertenheims - Urteil erwartet
Eine ehemalige Pflegekraft soll vier Bewohner eines Behindertenwohnheims in Brandenburg mit einem Messer getötet haben. Eine Gutachterin erkannte eine schwere psychische Störung. Nun will das Gericht ein Urteil sprechen.
22.12.2021, Brandenburg, Potsdam: Die wegen Mordes Angeklagte (r) steht neben ihrem Verteidiger Henry Timm im Landgericht Potsdam. (DPA)

Im Prozess um den Mord an vier Bewohnern eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung in Brandenburg will das Landgericht Potsdam am Mittwoch das Urteil sprechen. Angeklagt ist eine 52-jährige ehemalige Pflegekraft. Sie soll im April vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der vier Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte den Angriff durch eine Notoperation.
Eine Gerichtspsychiaterin hatte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten wegen einer Persönlichkeitsstörung erkannt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Außerdem beantragte sie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie ein lebenslanges Berufsverbot.
Der Verteidiger der Angeklagten hatte ebenfalls die Unterbringung der Frau in der Psychiatrie beantragt. Er forderte aber, die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anzuerkennen. Die 52-Jährige sei nach traumatischen Erlebnissen in der Kindheit von einem «inneren Monster» beherrscht, was zu dem tödlichen Gewaltausbruch geführt habe, so der Anwalt.
Die Angeklagte hatte sich in ihrem Schlusswort erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert und sich bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt. Die Tat tue ihr leid. Die Deutsche wurde nach ihrer Verhaftung im April in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

DPA