Die große Koalition nimmt wegen Tesla die Klagerechte der Umweltverbände ins Visier. Anlass sind die Widerstände gegen den Bau der Produktionsanlage des US-Elektroautobauers in Grünheide bei Berlin. „Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind“, sagte der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), der Zeitung „Handelsblatt“ in einem Vorabbericht. „Das würde auch ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können.“ Zuvor hatte ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Projekt geklagt, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist.
Der SPD-Rechtpolitiker Johannes Fechner sieht nicht nur wegen Tesla Handlungsbedarf. „Wichtige Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden in der Tat durch Prozesse unnötig verzögert, und das muss sich ändern“, sagte Fechner dem Blatt. Natürlich könne nicht jeder Verband klagen, fügte der Bundestagsabgeordnete hinzu. Das Umweltbundesamt müsse daher genau prüfen, ob etwa der Verein aus Bayern etwa tatsächlich klageberechtigt sei.
Bisher gibt es noch keine endgültige Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik, die der Region einen Beschäftigungsschub verleihen soll, und mit deren Errichtung bereits begonnen wurde. In dem Werk sollen ab Sommer 2021 jährlich bis zu 500.000 Autos von den Bändern rollen.
Tesla-Fabrikbau: Regierung will Klagerecht der Umweltverbände einschränken
29 Dez. 2020
Gegen den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin gibt es Widerstände. Die Bundesregierung erwägt nun, das Klagerecht von Umweltverbänden einzuschränken. Nur unmittelbar betroffene Verbände sollen klagen dürfen.
Reuters
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