Schleswig-Holstein will rechtsextreme Polizeichats schärfer verfolgen
Schleswig-Holstein will härter gegen rechtsextreme Umtriebe in Chatgruppen der Polizei vorgehen. Einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz zufolge sollen volksverhetzende Inhalte und verbotene Kennzeichen künftig als Straftaten gelten.
Symbolbild: Polizist mit Weste. (DPA)

Im Zusammenhang mit rechtsextremen und rassistischen Äußerungen in Chatgruppen von Polizeibeamten schlägt Schleswig-Holsteins Landesregierung eine schärfere Strafverfolgung vor. Volksverhetzende Inhalte und das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb geschlossener Chatgruppen etwa beim Messengerdienst WhatsApp sollen künftig unter Strafe gestellt werden, „wenn die einschlägigen Inhalte von Amtsträgern im Zusammenhang mit der Dienstausübung verwendet werden“. So heißt es in einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben) vorliegt.
Amtsträger jeglicher Art – nicht nur Polizistinnen und Polizisten – müssen demnach „aus generalpräventiven Gründen“ stärker mit Blick etwa auf volksverhetzende Inhalte in der Verantwortung stehen, auch strafrechtlich. Daher will Schleswig-Holsteins Landesregierung diese Woche bei der Innenministerkonferenz für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes werben: „Verwenden volksverhetzender Inhalte und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit der Dienstausübung“.
Keine Toleranz für „demokratiefeindliche Äußerungen“
„Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen verurteilen wir nicht nur moralisch, sondern sie sollten auch unter Strafe gestellt werden“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) den Zeitungen. „Wir werden demokratiefeindliche Äußerungen auch in internen Chatgruppen nicht hinnehmen.“
Bisher muss etwa im Fall der Volksverhetzung der „öffentliche Frieden“ durch die hetzerische Äußerung gestört werden. Diese Öffentlichkeit ist in vielen Fällen laut Gerichtsentscheidung nicht gegeben, da die Chatgruppen als „privat“ bewertet werden und eine „Öffentlichkeit“ somit fehle.
Sie sei überzeugt davon, „dass die überwältigende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von unserer demokratischen Grundordnung überzeugt ist und danach handelt“, sagte Sütterlin-Waack. „Wir mussten aber in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern in der jüngeren Vergangenheit feststellen, dass dies auf einige wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zutrifft.“ Deshalb sei es „von zentraler Bedeutung, hier ein klares Zeichen zu setzen“.

AFP