Sachsen: Justizministerium wehrt sich gegen Rückkehr von AfD-Richter Maier
Sachsens Justizministerium geht gegen die geplante Rückkehr von AfD-Politiker Maier in das Richteramt vor. Der als Rechtsextremist geltende Maier soll zwar einem Amtsgericht zugewiesen, zugleich jedoch in den Ruhestand versetzt werden.
Archivbild. 09.12.2018, Sachsen, Dresden: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier spricht auf einer Kundgebung der sächsischen AfD auf dem Theaterplatz. (DPA)

Sachsens Justizministerium wehrt sich gegen die geplante Rückkehr des Richters Jens Maier (AfD) in den Justizdienst. Nach den Plänen von Justizministerin Katja Meier (Grüne) soll der als rechtsextrem geltende Ex-Bundestagsabgeordnete zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, zugleich aber in den Ruhestand versetzt werden, wie am Samstag bekannt wurde. Der Deutsche Richterbund begrüßte es, dass die politisch Verantwortlichen in Sachsen „alle rechtlichen Hebel“ in Bewegung setzten, um Maiers Rückkehr auf die Richterbank zu verhindern. Der inzwischen 60-jährige Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er im vergangenen Jahr nicht wiedergewählt wurde, stellte er nach Angaben des Justizministeriums „fristgerecht“ einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordnetengesetz zu. Vom Sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft, seine geplante Rückkehr auf die Richterbank sorgte daher zuletzt für heftige Diskussionen. Deutliche Kritik kam von anderen Parteien sowie vom Richterbund und vom Zentralrat der Juden. Justizministerin Meier: „Rechtsstaat ist nicht machtlos"

Laut Justizministerin Meier soll Maier nun ab dem 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden, damit werde sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Zugleich stellt das Ministerium demnach beim Richterdienstgericht den Antrag, Maier zur „Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ unmittelbar die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er demnach in den Ruhestand versetzt werden. Die Grünen-Politikerin Meier begründete ihr Vorgehen mit „Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten“, das Vorgehen diene dem Schutz der Rechtspflege. „Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend“, erklärte sie. Dass Maier Anspruch auf sein früheres Amt habe, sei geltendes Recht „und daran müssen wir uns halten“, erklärte Meier weiter. „Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos.“ Richterbund begrüßt Vorgehen gegen AfD-Politiker Der Richterbund hatte gefordert, „alle rechtlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen und begrüßte das Vorgehen nun. „Es wäre ein unerträglicher Zustand und würde das Ansehen der Rechtspflege erheblich beschädigen, wenn ein durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestufter Politiker in Deutschland Recht sprechen würde“, erklärte der Verband. Er brachte zudem neben der Versetzung in den Ruhestand die Option einer Richteranklage wegen Äußerungen von Maier während seiner Zeit als Abgeordneter ins Gespräch. Eine solche Richteranklage bräuchte eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag; dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Grünen hatten vor wenigen Tagen den Staatsrechtler Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage beauftragt. Es soll demnach voraussichtlich im März vorliegen.

AFP