Prozess um Ex-NPD-Politiker: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Im Falle eines Ex-NPD-Politikers hat die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt. Der Mann wurde zuvor wegen Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft zu über neun Jahren Haft verurteilt.
Symbolbild: Marsch von Anhängern der rechtsextremen NPD (AFP)

Nach der zweiten Verurteilung des Ex-NPD-Politikers Maik Schneider wegen Brandstiftung an einer Turnhalle hat neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegt. Darin habe die Anklage die Bildung der Gesamtstrafe von neun Jahren und einem Monat für das Abbrennen der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen in Brandenburg und weitere Straftaten gerügt, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Donnerstag.
Das Verfahren gegen Schneider, der im Januar 2019 nach knapp drei Jahren Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt worden war, zieht sich damit weiterhin in die Länge. Schneider war für die Brandstiftung an der Turnhalle im August 2015, die er eingeräumt hatte, vom Landgericht Potsdam bereits in einem ersten Prozess im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe aus Sicht der Richter befangen gewesen war. Daraufhin war es zu dem zweiten Prozess vor dem Landgericht Potsdam gekommen.
Nach Auskunft der Generalbundesanwaltschaft sind die Revisionen bislang noch nicht an den Bundesgerichtshof gegangen. Die Akten seien erst am 12. Mai bei der Generalbundesanwaltschaft eingegangen, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde. Möglicherweise könnten sie innerhalb der nächsten zwei Wochen an den Bundesgerichtshof (BGH) geschickt werden.
Das Landgericht Potsdam hatte das schriftliche Urteil erst Anfang Januar und damit drei Monate nach dem Urteil an Schneiders Verteidiger Sven-Oliver Milke geschickt. Milke schickte nach eigenen Angaben seine Revisionsbegründung am 10. Februar zum Landgericht, anschließend gingen die Akten über die Potsdamer Staatsanwaltschaft und die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft an den Generalbundesanwalt. Dort werden die Akten für das Verfahren vor dem BGH bearbeitet.

DPA